Prozess zu Anschlag in Halle:Angeklagter zeigt rassistische Ideologie

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Großer Andrang vor dem Gerichtssaal in Magdeburg (Foto: Getty Images)

Zu Beginn des Prozesses zum Anschlag in Halle spricht der Angeklagte abwertend über Zuwanderer. Er bedauert, eine Passantin erschossen zu haben - er habe keine "Weißen" töten wollen.

Neun Monate nach dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat der Prozess gegen den Angeklagten begonnen. Seine rassistische Gesinnung stellte der 28-Jährige dabei offen zur Schau. Schon bei Fragen zu seinem persönlichen Werdegang sprach er mehrfach abwertend über Zuwanderer in seinem Dorf im Süden Sachsen-Anhalts.

Der Attentäter hatte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, schwer bewaffnet versucht, die Synagoge in Halle zu stürmen. Laut Bundesanwaltschaft wollte er möglichst viele der 52 Besucher töten. Er konnte sich jedoch auch mit Waffengewalt keinen Zutritt verschaffen.

Daraufhin tötete er eine Passantin vor der Synagoge und einen Mann in einem Dönerimbiss. Außerdem verletzte er auf seiner Flucht mehrere Menschen, bevor ihn Polizisten gut eineinhalb Stunden nach Beginn der Tat etwa 50 Kilometer südlich von Halle festnahmen.

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Am Dienstag beginnt in Magdeburg ein einzigartiger Prozess. Nach dem Anschlag in Halle muss sich Stephan B. gegen den Vorwurf verteidigen, zwei Morde und neun Mordversuche begangen zu haben. Aber nicht nur das macht den Termin besonders.

Von Annette Ramelsberger

Auf mehrfache Nachfrage der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens, ob er denn Mitleid und Empathie kenne, äußerte Stephan B. Bedauern darüber, die Passantin erschossen zu haben. "Es tut mir sehr leid, dass ich sie erschossen hab", sagte er in Magdeburg bei der Verhandlung des Naumburger Oberlandesgerichts. Zum ersten Mal während seiner Aussage versagte ihm dabei leicht die Stimme. "Ich wollte das nicht: Weiße erschießen." Er habe die Frau erschossen, als er die Tür zur Synagoge nicht öffnen konnte. Er bezeichnete die Schüsse als "Kurzschlussreaktion". Die 40-Jährige habe ihn von der Seite angesprochen.

In der Verlesung des Anklagesatzes hieß es zuvor: Weil er die 40-Jährige als minderwertig empfunden habe, habe er ihr das Recht auf Leben abgesprochen. Sein zweites Opfer, einen 20-Jährigen, habe er irrtümlich für einen Muslim gehalten.

"Nach 2015 hab ich entschieden, nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun"

Stephan B. werden 13 Straftaten vorgeworfen, darunter zwei Morde und mehrere Mordversuche unter anderem an den Gläubigen in der Synagoge. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, "aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus einen Mordanschlag auf Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens" geplant zu haben.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet wegen des großen öffentlichen Interesses und aus Sicherheitsgründen im größten Verhandlungssaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg statt.

Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin zu seinem Werdegang antwortete er knapp. Gute Freunde habe er nicht gehabt, er sei auch in keinem Verein gewesen. Er habe vor allem Interesse am Internet gehabt, weil man sich dort frei unterhalten könne.

Nach dem Abitur habe er einen verkürzten Wehrdienst absolviert, sei sechs Monate Panzergrenadier in Niedersachsen gewesen. Er habe den Wehrdienst anstrengend und doof gefunden, es sei "keine richtige Armee" gewesen. Sein Studium habe er krankheitsbedingt abgebrochen, danach habe er in den Tag hinein gelebt. "Nach 2015 hab ich entschieden, nichts mehr für diese Gesellschaft zu tun", sagte er.

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