Amtsgericht Ebersberg:Rahmennummer überführt Täter

Amtsgericht verurteilt 20-Jährigen wegen Fahrrad-Diebstahls

Das Mountainbike stand mit einem Schloss versehen in einem eingezäunten, überdachten und abgeschlossenen Fahrradstellplatz. Der Besitzer des Mountainbikes hat sämtliche Präventionstipps zum Fahrraddiebstahl befolgt. Und doch, das Mountainbike wurde gestohlen. Ein paar Wochen später sah der Bestohlene einen Mann mit seinem Rad im Ort herumfahren. Er sprach ihn an. Die beiden kontrollierten die Rahmennummer. Und diese entsprach der Nummer auf dem Lieferschein, den der Bestohlene auch sieben Jahre nach Kauf noch daheim aufbewahrt hatte. Der neue Besitzer erklärte, dass er das Fahrrad von einem anderen Mann für 170 Euro gekauft habe.

Und dieser Mann, ein 20-Jähriger, muss sich jetzt vor dem Ebersberger Jugendgericht wegen Diebstahls verantworten. Drei Zeugen hat Jugendrichter Dieter Kaltbeitzer geladen. Am Ende muss nur einer aussagen. Der Angeklagte ist geständig und gibt ohne Umschweife zu, dass er das Mountainbike gestohlen habe. Als Nachbar hatte er Zugang zu dem abgeschlossenen Fahrradstellplatz. Ohne Anwalt erscheint er vor Gericht und sagt: "Ich bereue, was ich gemacht habe." Er habe damals keine Arbeit und kein Geld gehabt. Der Vorfall ist ein Jahr her. Er habe es gestohlen und weiterverkauft. Der Bestohlene hatte das Mountainbike vor sieben Jahren neu für 1000 Euro gekauft.

Der Diebstahl ist schnell verhandelt. Laut Jugendgerichtshilfe ist der Angeklagte einem Jugendlichen gleichzustellen. Der 20-Jährige hat eine Ausbildung abgebrochen und bemüht sich derzeit als Hilfsarbeiter. Er wohnt noch bei den Eltern. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe schlägt eine Geldauflage von 300 Euro als Strafe vor. Soziale Dienste, wie die Staatsanwältin vorschlägt, seien wegen der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich. Zudem fordert die Staatsanwältin einen Wertersatz von 170 Euro für den Käufer, der das Fahrrad wieder an den rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben hatte.

Richter Kaltbeitzer verurteilt den Angeklagten wegen Diebstahls zu einer Geldauflage von 300 Euro. Zudem muss der 20-Jährige die Verfahrenskosten tragen. Die Wertersatzforderung lehnt der Amtsrichter ab. Die Voraussetzungen seien nicht gegeben, der Besitzer habe sein Fahrrad zurückbekommen. Der Käufer könne seine verlorenen 170 Euro nur zivilrechtlich einklagen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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