Amtsgericht Erding:Taxler contra Uber-Fahrer

Der große Streit um die Frage "Wer darf was?" geht bei einem Aufeinandertreffen am Flughafen im Kleinen weiter

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Das Unternehmen Uber ist so etwas wie der größte Feind der Taxifahrer, da es über eine App Fahrgäste an Mietwagen mit Fahrer oder an Privatleute mit eigenem Auto vermittelt - zu niedrigeren Preisen als bei regulären Taxis. Der Streit, ob und was Uber alles darf, beschäftigt Gerichte schon seit Jahren. Erst kürzlich musste das Unternehmen Uber in München eine Niederlage einstecken. Das Landgericht München I untersagte bestimmte Uber-Dienste im Stadtgebiet. Der Streit tobt aber auch am Münchner Flughafen und landete anschließend am Amtsgericht Erding: Ein Taxler hatte einen 47-jährigen Uber-Fahrer angezeigt, weil der ihn erst beleidigt, dann mit seinem Auto angefahren habe und schließlich abgehauen sei. Richter Andreas Wassermann stellte den Fall am Ende aber ein, weil der Taxler seinerseits nicht berechtigt gewesen sei, den Uber-Fahrer am Wegfahren zu hindern, indem er sich vor dessen Fahrzeug stellte.

Im Gerichtssaal in Erding prallten erneut zwei Welten aufeinander. Richter Wassermann musste die Prozessbeteiligten mehrmals zur Mäßigung aufrufen. Sein Appell "Gas wegzunehmen" und im vernünftigen Ton miteinander zu reden, galt gleichermaßen dem Angeklagten, dessen Verteidiger sowie zwei Taxifahrern, die als Zeugen aussagten.

Laut Strafbefehl stellte sich die Sache so dar: Der 47-jährige Uber-Fahrer hatte am 30. Dezember vergangenen Jahres gegen 22.50 Uhr den 40 Jahre alten Taxler beleidigt, nachdem ihn dieser darauf hingewiesen hatte, dass er kein Kleinkind befördern dürfen, wenn er keinen passenden Kindersitz dabei habe. Der Taxler rief sogar die Polizei an, um das melden. Dann stellte er sich vor den Wagen des Uber-Fahrers, damit er nicht wegfahren konnte, bis die Polizei da war. Was sich dieser aber nicht gefallen lassen wollte. Der Uber-Fahrer sei zweimal angefahren und beim zweiten Mal mit der Stoßstange sogar gegen die Beine des Taxlers, bevor dieser beim dritten Anfahren zur Seite sprang.

Der Angeklagte widersprach dem und berichtet vor Gericht zunächst, dass er wie alle anderen Uber-Fahrer am Flughafen sehr häufig angefeindet würde. Streit sei alltäglich. Der Taxifahrer habe vielmehr ihn beleidigt, als er den Koffer seiner Kundin eingeladen habe. Und er habe sehr wohl einen Kindersitz für das Kind der Frau in seinem Auto dabei gehabt. Er habe den Taxifahrer, der sich vor sein Auto stellte, auch nicht angefahren. Er sei zwar zweimal aufs Gas getreten, aber nicht angerollt. Der Taxler habe mit voller Wucht seine Hand auf die Motorhaube seines Autos geschlagen, ehe er zur Seite getreten sei.

Der Angeklagte blieb dabei, dass er nur nicht zulassen wollte, dass der Uber-Fahrer mit dem etwa zweijährigen Kind ohne Kindersitz wegfuhr. Er habe auch zum Wohl des Kindes gehandelt. Es sei sein Recht und seine Pflicht gewesen, die Fahrt zu verhindern. Der Angeklagte habe definitiv keinen Kindersitz dabei gehabt.

Ob ein Kindersitz im Fahrzeug war oder nicht, als die beiden Männer stritten, konnte freilich nicht mehr festgestellt werden. Allerdings war der Sitz zwei Stunden später von Polizeibeamten im Auto des Uber-Fahrers gesehen worden. Wie sich der Streit zwischen Taxler und Uber-Fahrer genau abgespielt hatte, ließ sich auch durch die Zeugenaussagen eines weiteren Uber-Fahrers sowie von Taxifahrer-Kollegen nicht mehr klären.

Amtsrichter Wassermann sah jedoch am Ende noch etwas ganz anderes. Im missfiel die Wahl der Mittel: Der Taxifahrer hätte auch ein Foto vom Kennzeichen des Uber-Fahrzeugs machen und dies der Polizei weiter geben können. "Ich bin für konstruktive Vorschläge offen, ohne zu einer Verurteilung zu kommen", sagte der Richter schließlich in Richtung Staatsanwältin. Die fand eine Einstellung eine "gute Entscheidung", da doch in der hitzigen Beweisaufnahme deutlich geworden war, dass sich nicht unbedingt alles tatsächlich so zugetragen hatte, wie es im Strafbefehl stand.

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