Maxvorstadt:Eine Frage der Freiwilligkeit

Lesezeit: 1 min

Die Stadt kann den Bau von Werkswohnungen nicht erzwingen

Von Stefan Mühleisen, Maxvorstadt

Die Stadt München kann Unternehmen nur in sehr wenigen Fällen verpflichten, im Zuge ihrer Bauprojekte auch Werkswohnungen zu errichten. Das geht aus einer Antwort des Planungsreferats auf eine Anfrage des Bezirksausschusses (BA) Maxvorstadt hervor. Die Behörde skizziert darin die Sach- und Rechtslage. Es geht um die Beteiligung von Unternehmen am Wohnungsbau - und die Möglichkeiten, den Bau von Werkswohnungen zu verfügen. Hintergrund ist die Nachricht, dass der Technologiekonzern Apple im Bürogebäude "Karl" auf dem ehemaligen Mahag-Gelände an der Karlstraße Räume für 1500 Mitarbeiter anmieten will. Für die Grünen im BA "1500 Gut- und Topverdiener", die durch ihren Zuzug die Wohnungskrise in der Maxvorstadt verschlimmern würden, wie es in einer Anfrage heißt. Das Gremium wollte von der Stadt wissen, weshalb Apple und auch andere Firmen nicht generell aufgefordert werden, sich am Wohnungsbau zu beteiligen.

Die Antwort der Planungsbehörde: Nur wenn Gewerbeflächen via Bebauungsplan ausgewiesen oder erweitert werden, könnten Unternehmen zum Werkswohnungsbau "unter Beachtung gewisser Einschränkungen und Grenzen" verpflichtet werden. In allen übrigen Fällen "fehlen, jedenfalls nach der aktuellen Gesetzeslage, die rechtlichen Grundlagen, um die Errichtung von Werkswohnungen einfordern zu können", schreibt die Behörde. Das gilt insbesondere dann, wenn die Firma, wie es Apple tut, die Gewerbeflächen lediglich anmietet. Denn da ist die Stadt nicht involviert. "Es bleibt nur ein möglicher Appell an sich ansiedelnde Unternehmen und deren freiwillige Mitwirkungsbereitschaft", resümiert das Planungsreferat. Auf dem ehemaligen Mahag-Gelände im Umfeld der Spaten-Brauerei wäre Wohnungsbau derzeit ohnehin nicht zulässig, selbst wenn Apple das wollte: Es firmiert baurechtlich als so genanntes Kerngebiet, auf dem nur Gewerbe-, Verwaltungs- und Bürogebäude erlaubt sind.

© SZ vom 29.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: