Streuobstverordnung:Verbände reichen Klage ein

Gegen die umstrittene Streuobstverordnung haben der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof Klage eingereicht. "Die Staatsregierung hat die Verordnung ohne Not so formuliert, dass nur ein Bruchteil der für Insekten, Vögel und viele andere Tiere wichtigen alten Streuobstbestände den nötigen Schutz erhält", sagte der BN-Vorsitzende Richard Mergner am Freitag laut Mitteilung. Konkret stören sich die Verbände vor allem an der als Maßstab für einen Schutz gesetzten Stammmindesthöhe von Obstbäumen von 1,80 Metern - vor der Verordnung seien es nur 1,60 gewesen. Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens Artenschutz hatte die Staatsregierung im Februar die Verordnung, in welcher der Schutz der Streuobstwiesen im Freistaat neu definiert wurde, erlassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: