Polizei:Zugriff auf Corona-Listen

Sogenannte Corona-Gästelisten, die in Restaurants und Cafés zum Nachverfolgen von Infektionsketten erstellt werden, können in Niedersachsen und Bremen im Einzelfall auch für Polizeiermittlungen genutzt werden. Während die Polizei in Bremen bereits vereinzelt auf die Listen zurückgegriffen hat, sind solche Fälle in Niedersachsen nicht bekannt, teilten die Innenbehörden beider Länder mit. Um die Nutzung der Daten ist eine Diskussion entbrannt. Eigentlich sind die Angaben vorrangig für die Gesundheitsämter bestimmt und eine wichtige Recherchequelle im Fall eines Corona-Ausbruchs. Meist wird auf den Formularen Vertraulichkeit und eine Löschung nach vier Wochen zugesichert. Zugriffe der Polizei auf die Daten sind in einigen Bundesländern in begründeten Fällen aber erlaubt. In Bremen ging es dabei jeweils um die Aufklärung von Straftaten, unter anderem ein Sexualdelikt und eine gefährliche Körperverletzung, wie die Innenbehörde mitteilte.

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