Stadtbachfischen in Memmingen:Tradition oder Diskriminierung?

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Das jährliche Stadtbachfischen ist ein großes Spektakel - ausschließlich mit Männern als Akteure. Nun soll ein Gericht klären, dass auch Frauen beim Kampf um den gewichtigsten Fang mitmischen können.

Von Florian Fuchs, Memmingen

Werner I., genannt der "Schwiegersohn", ist noch immer der König der Fischerkönige: Im Jahr 1975 zog er beim Fischertag eine 4750 Gramm schwere Forelle aus dem Memminger Stadtbach. Die Rekorde der Fischerkönige sind beim veranstaltenden Fischertagsverein auf der Homepage penibel aufgelistet, eine Königin ist dort allerdings nicht zu finden. "Tradition", sagen die einen. "Diskriminierung", sagt Christiane Renz, die deshalb nun vor dem Amtsgericht Memmingen klagt. Dass Frauen beim Höhepunkt des jährlichen Fischertags, bei dem bis zu 30 000 Menschen die Memminger Straßen säumen, nicht teilnehmen dürfen, hält sie für nicht zeitgemäß.

Nach der Verhandlung am Montag ist der Urteilstermin für den 31. August angesetzt, für die Klägerseite geht es aber nicht nur ums Memminger Stadtbachfischen. "In Deutschland muss mehr getan werden, dass Frauen mehr Rechte bekommen", sagt die Klägerin. "Es geht darum, dass ein privater Verein nicht diskriminieren darf", sagt auch Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die bundesweit tätig ist und die Klägerin aus dem Allgäu unterstützt. Sie will ein Grundsatzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit erstreiten, das dann wohl auch Auswirkungen auf andere Vereine haben würde - wenngleich wohl nicht auf alle.

"In Deutschland muss mehr getan werden, dass Frauen mehr Rechte bekommen", sagt die Klägerin. (Foto: dpa)

Christiane Renz ist seit vielen Jahren Mitglied im Fischertagsverein, der etwa 4500 Mitglieder hat. Ein Drittel davon sind Frauen. Die dürfen auch an allen Veranstaltungen teilnehmen, bloß eben nicht am alljährlichen Ausfischen des Stadtbachs. Renz hat zweimal eine Satzungsänderung beantragt, die die Mehrheit des Vereins ablehnte. Sie hat eine Intervention der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erwirkt - erfolglos. Jetzt, sagt sie, gebe es keine andere Möglichkeit mehr als die Klage. "Es gibt keinen Grund, dass ich nicht auch machen kann, was ein sechsjähriger Junge machen darf. Das Ausfischen soll doch ein großer Spaß sein."

"Wir reden nicht über ein gesellschaftliches Thema, sondern nur über ein Gerichtsverfahren", sagt dagegen der erste Vorsitzende des Vereins, Michael Ruppert. Die Delegierten, so sieht er es, haben die Satzungsänderung, wonach nur Männer mit ihren Keschern in den Stadtbach springen dürfen, klar abgelehnt. Es gehe also um die Vereinsautonomie, dies dann auch entsprechend entscheiden zu dürfen. "Die Mitglieder wollen, dass es so bleibt", sagt Ruppert und beruft sich auf die Tradition, die zurückgehe ins Mittelalter.

Davon wiederum ist die Klägerseite nicht überzeugt. Eine Quelle aus dem Jahr 1683 belege zum Beispiel, dass sich damals der Werkmeister beschwert hat, nur Mägde und Kinder zur Bachreinigung geschickt zu bekommen. Die Quellenlage ist, folgt man Anwältin Susann Bräcklein, aber auch egal: Tradition, das hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor Jahrzehnten entschieden, sei kein Rechtfertigungsgrund für Diskriminierung. "Der Verfassungsstaat ist kein Museum", sagt sie. Sonst könne man alles mit Verweis auf die Historie abblocken. Verfassungsrechtlerin Bräcklein ist auf Antidiskriminierungsrecht spezialisiert, sie hat bereits versucht, ihre Tochter in den Berliner Staats- und Domchor einzuklagen - einen Knabenchor. Ein Gericht wies das Vorhaben mit Verweis auf die Kunstfreiheit ab.

Beim Termin vor dem Amtsgericht durften am Montag bedingt durch Corona nur wenige Zuschauer in das Sitzungszimmer. Bräcklein sagte hinterher, dass die Richterin keine eindeutige Tendenz für ihr Urteil habe erkennen lassen. Sie interpretierte die Fragen des Gerichts allerdings so, dass es von entscheidender Bedeutung sein werde, ob das Ausfischen zentraler Bestandteil des Fischertags sei. Das Ausfischen selbst dauert nur 15 Minuten, das Fest aber den ganzen Tag, mit Böllerschüssen, Frühschoppen und Ehrung des Siegers. Bräckleins Ansicht nach besteht an der Antwort auf diese Frage kein Zweifel. Das Ausfischen sei Kern des Festes, ein Ausschluss sei für ihre Mandantin damit ein erheblicher, nicht zu tolerierender Eingriff in die gesellschaftliche Teilhabe.

Am Ende könnte es für den Fischertagsverein auch um viel Geld gehen: Solange Frauen ausgeschlossen sind, so zumindest argumentiert die Klägerseite, könne der Verein nicht als gemeinnützig gelten, was aus steuerlicher Sicht eine große Rolle spielt. Es gibt ein entsprechendes Urteil gegen eine Freimaurerloge.

Ein Teilnehmer des Fischertages steht während des Ausfischens mit zwei Keschern, den sogenannten Bären, im Stadtbach. Wer die größte Forelle fängt, darf ein Jahr den Titel des "Fischerkönigs" tragen. (Foto: dpa)

Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte im vergangenen Jahr eine Gesetzesinitiative überlegt, solchen Vereinen eine Gemeinnützigkeit abzuerkennen, die ein Geschlecht per Satzung ausschließen. Scholz verfolgte das Projekt jedoch nicht weiter, der Aspekt steht auch bei dem Verfahren in Memmingen nicht im Vordergrund.

Anwältin Bräcklein geht es zunächst um das vereinsrechtliche Diskriminierungsverbot, das aber nicht zwangsläufig auf alle Burschenvereine oder auch Landfrauenverbände Auswirkungen habe. Es gebe, sagt auch Sarah Lincoln, durchaus Vereine, bei denen es Sinn machen könne, dass nur ein Geschlecht zugelassen ist: Etwa, wenn sich Frauen oder Männer zu sensiblen Gesprächen treffen, bei denen das andere Geschlecht nur stören würde. In Memmingen aber, sagt Bräcklein, stehe das Ausfischen so in der Öffentlichkeit, dass dieses Argument hierbei nicht ziehe. Auch wenn der Fischertagsverein das Fest organisiere, sei es ihrer Ansicht nach eine städtische Angelegenheit in einem Stadtbach.

Oberbürgermeister Manfred Schilder (CSU) weist dies von sich. Die Stadt habe keine dezidierte Haltung in dem Fall. "Wir halten uns raus, weil das eine Streitsache zwischen einem Vereinsmitglied und dem Verein ist." Schilder ist selbst begeisterter Teilnehmer beim Ausfischen. Soll er die Faszination des Festes beschreiben, sagt er: "Der Reiz ist, dass die Tradition seit Jahrhunderten gleich gelebt wird."

© SZ vom 04.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Urteil
:Gericht: Frauen dürfen Stadtbach in Memmingen ausfischen

Ein weibliches Vereinsmitglied hatte gegen die Regel geklagt, dass nur Männer mitfischen dürfen. Das Gericht sagt: Eine männliche Tradition sei kein zulässiger Grund für Diskriminierung.

Von Florian Fuchs

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