Donnersbergerbrücke:Polizei sucht zwei Münchner S-Bahn-Schläger

Als zwei Kontrolleure einem Fahrgast wegen aggressiven Verhaltens die Weiterfahrt verweigern wollen, schlagen er und ein Helfer auf sie ein.

Nach einem Angriff auf einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn und einen weiteren Mann an der Donnersbergerbrücke fahndet die Bundespolizei nach den beiden Tätern. Sie sollen auf die Opfer eingeschlagen und sie getreten haben. Wie die Bundespolizei am Montag berichtete, war der 44 Jahre alte Bahnkontrolleur nach der Attacke mehrere Tage wegen einer Schulterverletzung dienstunfähig. Ein 35 Jahre alter Reisender erlitt eine schwere Sprunggelenksfraktur und musste zwei Mal operiert werden.

Die Tat hatte sich bereits am 19. Juli um kurz vor 20 Uhr an der Haltestelle Donnersbergerbrücke ereignet. Die Ermittler veröffentlichten nun Fahndungsaufnahmen von Überwachungskameras aus einer S-Bahn. Nach Angaben der Polizei hatte sich ein schwarzer Fahrgast in der fast voll besetzten S-Bahn lautstark darüber beschwert, wie er kontrolliert worden sei. Dabei soll er Unterstützung von einem weißen Mann erhalten haben.

Als zwei Kontrolleure dem schwarzen Mann bei der nächsten Station wegen aggressiven Verhaltens die Weiterfahrt verweigern wollten, kam es zu einem Gerangel am Bahnsteig und zu den Gewalttätigkeiten gegen den Kontrolleur und den Fahrgast, der den Bahnmitarbeitern zur Hilfe kam. Die beiden Schläger sollen die Bahnmitarbeiter als Rassisten beleidigt haben und dann unerkannt entkommen sein. Gegen das Duo wird unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Zur SZ-Startseite
Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: