Wolfratshausen:Drogengeschäfte und TÜV-Trickserei

Ein 24-Jähriger steht wegen Marihuana-Handels vor Gericht

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Suche endet auf einem Parkplatz: Schon tagelang sind die Ermittler dem angeklagten mutmaßlichen Drogenhändler auf der Spur, weil er mit einem Auto samt ungültigem Kennzeichen und gefälschter TÜV-Plakette unterwegs ist. Doch am 5. Mai dieses Jahres entdeckt ein Polizist in einem Zivilfahrzeug den Wagen des inzwischen 24-Jährigen im Straßenverkehr einer Landkreis-Stadt und folgt diesem bis zu einem Parkplatz. Als der Angeklagte den Rückwärtsgang einlegt, zieht der Polizist sofort seine Dienstwaffe und bringt den jungen Mann dazu, auszusteigen und sich auf den Boden zu legen. Das Weitere hätten dann die alarmierten Kollegen übernommen, schildert der Beamte am Montag vor dem Wolfratshauser Amtsgericht.

Der Mittzwanziger ist angeklagt, im Jahr 2018 mehrere hundert Gramm Marihuana sowie Haschisch weiterverkauft zu haben. Zudem wurde er zwischen Dezember des Vorjahres und diesem April mehrmals geblitzt, als er mit dem ungültigen Kennzeichen samt gefälschter TÜV-Plakette herumfuhr. Seit 2017 hat der Angeklagte allerdings keinen Führerschein mehr.

Zum Auftakt des Prozesses räumt der Angeklagte zwar die Autofahrten ein. Jemals Drogen in größerer Menge verkauft zu haben, streitet er aber ab. Der heute 24-jährige will nur selbst im Sommer 2018 einem Gleichaltrigen einmal zehn Gramm Marihuana verkauft und dabei sogar Falschgeld angedreht bekommen haben. Dieser Käufer hat den Angeklagten aber erst hingehängt. In einer Verhandlung am Amtsgericht Weilheim hat der Kraftfahrer eingeräumt, sechsmal je 100 Gramm Marihuana, bei zwei weiteren Geschäften auch Haschisch eingekauft zu haben. Im Wolfratshauser Prozess gibt sich der Mann zunächst ahnungslos. "Da weiß ich nichts mehr davon", sagt er zu Geschäften mit dem Angeklagten. Diese räumt er erst ein, als der Wolfratshauser Strafrichter aus dem Weilheimer Urteil zitiert.

Erinnerungslücken plagen auch weitere Zeugen in der aktuellen Verhandlung. Dafür könnte einer 23-jährigen Kinderpflegerin sogar ein Verfahren wegen Falschaussage drohen. Vor der Polizei hatte sie ausgesagt, vom Angeklagten ein Gramm Marihuana gekauft zu haben. Sie konnte ihn auch bis zur Frisur genau beschreiben. Sogar als örtlich "obersten Fisch von den Drogenhändlern" bezeichnete sie ihn. Jetzt streitet sie alles ab. Der Prozess wird fortgesetzt.

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