Pop:Neil Young und das gute Gewissen

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Neil Young hat Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung gegen Donald Trump eingelegt. (Foto: picture alliance/dpa)

Der kanadische Sänger will per Gericht verbieten, dass Donald Trump seine Songs auf Wahlkampf-Veranstaltungen spielt. Das dürfte kompliziert werden - vor allem wegen des amerikanischen Musik-Urheberrechtes.

Von Jens-Christian Rabe

Neil Young hat bei einem New Yorker Bezirksgericht Beschwerde wegen Urheberrechtsverletzung gegen Donald Trump eingelegt und fordert Schadensersatz vom Präsidenten. Auf der Internetseite neilyoungarchives.com wurde die gesamte Klageschrift, die dem Gericht am Montag zuging, veröffentlicht. Unter anderem heißt es darin, dass es der Kläger "guten Gewissens nicht erlauben könne, dass seine Musik als Titelmusik verwendet werde für eine spaltende, unamerikanische Wahlkampagne voller Ignoranz und Hass". Konkret geht es um die Verwendung der beiden Young-Songs "Rockin' In The Free World" und "Devil's Sidewalk" bei diversen Wahlkampfveranstaltungen Trumps. Am 20. Juni in Tulsa, Oklahoma seien, so die Anklage, sogar beide Songs gespielt worden. Der Bernie-Sanders-Unterstützer Young beruft sich darauf, dass Trump weder eine Lizenz noch eine persönliche Erlaubnis gehabt habe, die Songs zu spielen.

Tatsächlich hat er sich - wie in der jüngeren Vergangenheit viele andere weltberühmte Musiker etwa Adele, Ozzy Osbourne, Rihanna, Guns N' Roses, Steven Tyler und Aerosmith oder zuletzt auch wieder Mick Jagger und die Rolling Stones - schon mehr als einmal explizit gegen Trumps Nutzung seiner Songs im Wahlkampf ausgesprochen. Das Problem der prominenten Trump-Gegner ist nur immer wieder dasselbe: Im amerikanischen Musik-Urheberrecht wird den Schöpfern kaum Kontrolle darüber eingeräumt, wer ihre Songs in der Öffentlichkeit spielen darf. Bars, Clubs, Restaurants oder eben Wahlkampf-Kampagnen sind bislang rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie von den Verwertungsgesellschaften ASCAP oder BMI Musikkatalog-Lizenzen erwerben. Die Trump-Kampagne etwa hat eine sogenannte "Political-Entities"-Lizenz bei BMI, die das Recht beinhaltet mehr als 15 Millionen Songs zu nutzen. Es gibt dementsprechend viele Beobachter, die der Klage Youngs sehr wenig Chancen einräumen.

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Hoffnung macht manchen Stars eine Klausel in ihren Verträgen mit den Verwertungsgesellschaften, nach der es offenbar möglich ist, ihre Songs für bestimmte Nutzungen - also etwa bei politischen Veranstaltungen - aus der Lizenz auszuschließen. Im Fall der Songs der Rolling Stones, so BMI laut dem Online-Musikmagazin Pitchfork, sei das mittlerweile der Fall und die Trump-Kampagne auch informiert. Für die Anwältin Dina LaPolt ist das Pitchfork zufolge allerdings ein Holzweg, denn die Verwertungsgesellschaften haben die Rechtspflicht, ihren Katalog öffentlich zugänglich zu machen. LaPolt gewann vor zwei Jahren einen Prozess gegen Trump für Steven Tyler von Aerosmith mit dem Argument, durch die Nutzung der Songs ihres Mandanten sei der irreführende Eindruck entstanden, er unterstütze Trump. Ähnliches könnten nun Neil Youngs Anwälte versuchen. Das Problem dürfte allein sein, dass Prozesse dieser Art gerne etwas länger dauern, die nächste amerikanische Präsidentschaftswahl aber schon in weniger als drei Monaten stattfindet.

© SZ vom 06.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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