Tierschutzskandal im Allgäu:Erste Anklage gegen Milchviehbauern erhoben

Tierschützer demonstrieren gegen Viehhaltung

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen Allgäuer Milchbauern demonstrierten im Juli 2019 mehrere Hundert Tierschützer.

(Foto: Benjamin Liss/dpa)

Ein Landwirt und sein erwachsener Sohn sollen 54 kranke Rinder nicht von einem Tierarzt haben versorgen lassen. Der Allgäuer Skandal betrifft mehrere Höfe. Er war durch Aktivisten bekannt geworden.

Von Florian Fuchs und Christian Sebald

Im Allgäuer Tierschutzskandal hat die Staatsanwaltschaft Memmingen erstmals Anklage gegen zwei Landwirte erhoben. Dem 66-Jährigen und seinem 23 Jahre alten Sohn aus Bad Grönenbach wird zur Last gelegt, sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar gemacht zu haben. Insbesondere sollen die Beschuldigten nicht dafür gesorgt haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass erkrankte Tiere wie vom Gesetz gefordert tierärztlich behandelt wurden. Die Vorwürfe beziehen sich auf 54 Rinder im Zeitraum zwischen Juli und November 2019. Das Landgericht Memmingen muss nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.

Insgesamt stehen im Allgäu fünf große Rinder-Betriebe im Fokus der Ermittlungsbehörden: zwei in der Gegend um Dietmannsried im Landkreis Oberallgäu, drei in Bad Grönenbach im Landkreis Unterallgäu. Die mutmaßlichen Tierrechtsverstöße wurden erstmals im Juli 2019 publik, als Tierrechtsaktivisten der "Soko Tierschutz" von Friedrich Mülln Aufnahmen aus einem Stall eines Milchviehalters in Bad Grönenbach veröffentlichten. Auf den Videos war unter anderem zu sehen, wie Kühe wie leblose Gegenstände von einem Ort zum nächsten geschleift wurden oder in einem Krankenstall verendeten. Das Entsetzen war groß: Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte Aufklärung an, Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) forderte für den Fall, dass den Landwirten Straftaten nachgewiesen werden, eine harte Bestrafung, die abschreckend wirke.

Der erste Betrieb, den die Ermittler ins Visier nahmen, hielt damals etwa 2800 Rinder. Er war der größte seiner Art in Bayern und einer der größten in ganz Deutschland. Ein zweiter Hof, der später ebenfalls durchsucht wurde, hatte etwa 1800 Rinder. Dass nun die Betreiber des drittgrößten Betriebs in Bad Grönenbach mit knapp 500 Kühen zuerst angeklagt werden, liegt an dem vorläufigen Betreuungs- und Halteverbot für Rinder, das das Amtsgericht Neu-Ulm im Laufe des Verfahrens gegen den 66-Jährigen Landwirt und dessen Sohn ausgesprochen hat.

Aus dem Grund ist derzeit eine andere Person für die Tierhaltung auf dem Hof zuständig. "Wir mussten die Ermittlungen hier deshalb beschleunigen", sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen in den anderen beiden Fällen seien ebenfalls abgeschlossen. Allerdings müsse für jedes einzelne Rind ein Gutachten erstellt werden. "Das dauert", sagt der Sprecher, der nicht vor Herbst mit weiteren Anklagen rechnet.

Der Skandal hatte bereits weitreichende Konsequenzen für die drei Landwirte

Im aktuellen Fall durchsuchten Staatsanwaltschaft und Polizisten zweimal die Anwesen der Beschuldigten, die neben ihrem Hof in Bad Grönenbach auch über Zweigstellen im Landkreis Oberallgäu sowie in Kempten verfügten. Ihnen wird vorgeworfen, gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen zu haben. Demnach macht sich strafbar, wer einem Wirbeltier aus Rohheit länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Das Gesetz sieht für jeden einzelnen Verstoß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Über wie viele Verstöße letztlich verhandelt wird, muss nun ein Gericht entscheiden.

Der Tierschutzskandal hatte bereits weitreichende Konsequenzen für die drei Landwirte. Nach Angaben des Landratsamts Unterallgäu mussten alle drei Betriebe ihre Viehbestände verringern - um bis zu 25 Prozent. Der größte Betrieb musste einen Tierschutzbeauftragten bestellen, außerdem berät ihn nun ein Expertenteam aus Tierärzten. Seit Anfang Juli werden die beiden größten Rinderbetriebe außerdem nicht mehr vom lokalen Veterinäramt überwacht. Sie fallen jetzt mit einem weiteren Großbetrieb in der Region in die Zuständigkeit der zentralen Sonderkontrollbehörde des Freistaats für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV).

Mit diesem Wechsel der Verantwortung für Großbetriebe ab 600 Rindern wollte Verbraucherminister Glauber die Veterinärbehörden an den Landratsämtern entlasten. Der Effekt ist freilich nach Angaben des Landratsamts Unterallgäu gering. Die Region zählt zu den rinderreichsten in Bayern. Insgesamt gibt es dort 1484 Rinderhalter. Darunter sind eine ganze Reihe mit mehreren Hundert Tieren, für die weiter das örtliche Veterinäramt zuständig ist.

Schon vor dem Zuständigkeitswechsel haben die Unterallgäuer Amtsveterinäre den Kontrolldruck auf die drei Betriebe deutlich erhöht. "Wir haben die Höfe nicht nur öfter überprüft", sagt eine Sprecherin des Landratsamts. "Sondern wir waren auch mit mehr Personal präsent." Dabei seien die Amtsveterinäre vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt worden, das dazu eine eigene Spezialeinheit unterhält. Trotz des hohen Kontrolldrucks seien auf den Betrieben bis in die jüngere Vergangenheit immer wieder Verstöße gegen die Tierschutzvorgaben festgestellt worden.

Die Landtags-Grünen wollen es deshalb nicht nur bei der juristischen Aufarbeitung des Tierschutzskandals belassen. "Sie ist wichtig", sagte die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion und Biobäuerin, Gisela Sengl. "Aber es braucht endlich eine Rinderhaltungsverordnung, die die Tiergesundheit achtet." Die schwarz-orange Staatsregierung müsse sich auf Bundesebene für eine solche einsetzen. Außerdem fordern die Landtags-Grünen verpflichtende Sachkundenachweise für Personen, die berufsmäßig Tiere halten, und einen angemessenen Betreuungsschlüssel zwischen Mensch und Tier auf Viehhaltungsbetrieben.

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