Aus dem Gericht:Mit 2,35 Promille Tankstelle verwüstet

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Das Amtsgericht Dachau verurteilt einen 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Mann hat in seinem Suff Polizisten angegriffen hat.

Von Jacqueline Lang, Sulzemoos

Der Angeklagte selbst kann sich nach eigenen Angaben zwar an nichts von dem erinnern, was am Nachmittag des 29. Februar dieses Jahres passiert ist, aber mehreren Zeugenaussagen nach zu urteilen, muss die Avia Tankstelle in Sulzemoos ein wahres Trümmerfeld gewesen sein, nachdem der 39-Jährige darin randaliert hatte. "Ich habe noch nie eine solche Verwüstung gesehen", beschreibt es ein Polizeibeamter vor dem Dachauer Amtsgericht. Doch nicht nur das: Der Mann aus Sulzemoos, der ohne Anwalt auf der Anklagebank sitzt, wird beschuldigt, Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen und Widerstand gegen sie geleistet zu haben.

Am Tag der Tat war der Angeklagte bereits seit dem frühen Morgen in der Tankstelle, denn er war dort für die Frühschicht eingeteilt. Irgendwann - offenbar durch den Einfluss von Bekannten - griff der Tankstellenangestellte allerdings zur Flasche. Als ein Kollege, der ihn ablösen sollte, gegen 14.30 Uhr eintraf, war der Angeklagte bereits völlig betrunken und nicht mehr in der Lage, Kunden abzukassieren. Das Inventar hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits teilweise zerstört oder umgeschmissen sowie zahlreiche Flaschen entleert und auf den Boden geschmissen. Zwischenzeitlich habe man mit dem Angeklagten ganz normal sprechen können, dann aber habe er wieder Kunden angepöbelt, berichtet der Zeuge. "Das war wie ein Schalter, der umgelegt wird." Auch die Staatsanwaltschaft beschreibt das Verhalten des Mannes, der stark geschwankt und gelallt haben soll, in der Anklageschrift als "friedlich und unvermittelt aggressiv". Eine weitere Mitarbeiterin der Tankstelle, die der Zeuge zur Unterstützung hinzugerufen hatte, rief letztlich die Polizei.

"Man weiß nicht, was noch passiert wäre"

Beim Eintreffen am Einsatzort, so berichtet es eine Polizistin, habe sie versucht, den Betrunkenen zu beruhigen und zunächst habe es auch den Eindruck gemacht, als gehe von dem 39-Jährigen keine weitere Gefahr mehr aus. Dann habe er allerdings beim Blick nach draußen, wo zwei bis drei Personen standen, offenbar etwas wahrgenommen, wodurch er wieder aggressiv geworden sei und nach einem am Boden liegenden Barhocker gegriffen habe. Die Polizistin und ihr Kollege kündigten dem Angeklagten daraufhin an, ihn nun zu seiner eigenen Sicherheit zu fixieren. Zunächst versuchten sie ihm, an die Wand gestellt, Handschellen anzulegen. Als dies nicht gelang, habe er, so beschreibt es der Polizist, einen Judogriff angewandt, um den Mann zu Boden zu bringen, um ihn dort fixieren zu können. "Das war eine deftige Reaktion auf eine deftige Handlung", antwortet der Polizist auf die Nachfrage von Richter Tobias Bauer, wie groß der Widerstand des Angeklagten gewesen sei. Bereits am Boden habe der Betrunkene um sich gespuckt und nach einem ebenfalls zwischenzeitlich hinzugerufenen Hundeführer getreten, ihn allerdings nicht getroffen. Verletzt wurde von den Beamten niemand. Ob das Verhalten der Polizei seiner Meinung nach gerechtfertigt gewesen sei, will Richter Bauer von dem Kollegen des Angeklagten wissen. "Ich würde sagen, dass die Polizei richtig gehandelt hat. Man weiß nicht, was noch passiert wäre."

Der Mann, bei dem am Tattag durch eine Blutentnahme ein Alkoholwert von 2,35 Promille festgestellt worden war, schämt sich sichtlich für sein Verhalten. Während der Schilderungen der Zeugen vergräbt er sein Gesicht immer wieder in den Händen. Am Tag nach der Tat, direkt nachdem er entlassen wurde, fuhr er sofort zur Tankstelle, um dort aufzuräumen und seine Schulden in Höhe von knapp 300 Euro zu begleichen. "Das ist das Minimum, was ich machen kann." Auch bei den Polizisten entschuldigt sich der 39-Jährige vor Gericht, was ihm Richter Bauer hoch anrechnet. 80 Prozent aller Entschuldigungen vor Gericht würden den Namen gar nicht verdienen. Die Entschuldigung des Zeugen indes sei "absolut glaubhaft" gewesen, so Bauer. Auch sonst hat der Richter einen "guten Eindruck" von dem Angeklagten - und das, obwohl es nicht das erste Mal ist, dass dieser mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und betrunken Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet hat. Insgesamt acht Einträge im Bundeszentralregister hat der Angeklagte. Allerdings, und das wertet Richter Bauer wiederum zu seinen Gunsten, liegen nahezu alle Vorfälle mehr als ein Jahrzehnt zurück.

Sogar sein Chef glaubt an die Reue des Angeklagten

Damals geriet sein Leben durch den Tod der Tochter seiner Frau offenbar aus der Bahn. Zudem belaste ihn eine traumatische Kindheit, erzählt er. Ebenfalls für den Sulzemooser spricht aus Sicht des Richters deshalb, dass er nun aber offenbar versucht, diese Traumata in den Griff zu bekommen. Bereits seit 2018 befindet er sich in therapeutischer Behandlung.

Sogar sein Chef glaubt wohl an die Reue des Angeklagten: Auch nach der Verwüstung seiner Tankstelle hat er ihm nicht fristlos gekündigt und so arbeitet der Sulzemooser, der zudem für die Stadt München als Meister für Straßenunterhalt tätig ist, nach wie vor in der Tankstelle, die er Anfang des Jahres verwüstet hat. Dieser Umstand überrascht Richter Bauer sichtlich, ist jedoch für ihn nur ein weiteres Indiz dafür, dass die Tat nicht symptomatisch für seinen Charakter steht.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Trunkenheit des Angeklagten als "Zustand verminderter Schuldfähigkeit" und fordert deshalb lediglich eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Als Bewährungsauflage fordert sie eine Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Dieser Forderung schließt sich auch Richter Bauer in seinem Urteil an. In seiner Urteilsbegründung betont er jedoch, dass eine Verurteilung wichtig sei, um der Öffentlichkeit zu zeigen, dass die Justiz ein solches Verhalten gegenüber Polizisten "nicht durchgehen lässt".

Die Summe von 800 Euro soll dem Verein Brücke Dachau zugute kommen, der sozialpädagogische Arbeit leistet und zuständig für spezielle Aufgaben der Strafrechtspflege im Landkreis Dachau ist. Zudem macht Bauer es zu einer Auflage, dass der 39-jährige Sulzemooser seine Therapie nicht ohne die Zustimmung seines Therapeuten frühzeitig beenden darf.

© SZ vom 07.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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