Verfassungsgerichtshof:Söders Grenzpolizei auf dem Prüfstand

Flüchtlinge an deutsch-österreichischer Grenze

Bei Wegscheid in Niederbayern überquerten Tausende Flüchtlinge die Grenze. Das war ein Grund dafür, warum Bayern 2018 eine eigene Grenzpolizei geschaffen hat. Dabei ist laut Grundgesetz der Bund für die Grenzsicherung zuständig.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Ist Söders Erfindung aus dem Jahr 2018 verfassungswidrig? Die Grünen sehen darin eine Einmischung in Bundeskompetenzen, die CSU pocht auf die Eigenstaatlichkeit Bayerns.

Von Andreas Glas

Vielleicht sollte man nicht damit beginnen, was an diesem Montag vor Gericht geschieht. Sondern mit Szenen aus dem Landtag, im April 2018. Markus Söder (CSU) steht am Rednerpult, seine erste Regierungserklärung als Ministerpräsident. Er kündigt ein Raumfahrtprogramm an, Kreuze in allen Behörden und dass Bayern wieder eine Grenzpolizei einrichten werde. Die Grenzpolizisten "wappnen uns vor illegaler Einwanderung", sagt Söder, "wir müssen die Zahl der Rückführungen deutlich erhöhen, sonst untergraben wir das Vertrauen in den Rechtsstaat". Nun, gut zwei Jahre später? Ist Bayerns Grenzpolizei also ein Fall für den Münchner Verfassungsgerichtshof. Und es steht die Frage im Raum, ob Söder damals womöglich selbst derjenige war, der es mit dem Rechtsstaat nicht so genau nahm.

Um 10.30 Uhr treten die Verfassungsrichter in Saal 2.70/II zusammen, um aufzuklären, ob die damalige CSU-Staatsregierung gegen die Verfassung des Freistaats handelte, als sie eine eigene Grenzpolizei installierte. Für Jürgen Mistol ist die Sache schon zu Beginn dieses Verfahrens klar, er spricht von einem "schwerwiegenden Verfassungsverstoß". Mistol ist Landtagsabgeordneter der Grünen, die gegen die Grenzpolizei geklagt haben. Er sitzt links vor dem Richtertisch, neben Tobias Reiß, der für die CSU ins Gericht gekommen ist und rechts neben Mistol sitzt. Grüne gegen CSU, das ist die Ausgangslage, und so geht es zunächst auch eher um Politik als um Paragrafen.

Es sei ja wohl "offenkundig", dass die Grenzpolizei "Teil der damaligen Strategie der CSU im Landtagswahlkampf war", sagt Mistol. Die CSU habe "versucht, die AfD mit einem rechtspopulistischen Kurs und noch lauteren und schrilleren Tönen übertrumpfen zu wollen". Nach der "Wahlniederlage" der CSU im Herbst 2018 habe Ministerpräsident Söder zwar eingeräumt, dass dieser Kurs ein Fehler gewesen sei, sagt Mistol. Die Sache mit der Grenzpolizei habe die CSU dagegen nicht korrigiert, "deshalb sind wir heute hier", sagt der Grünen-Politiker.

Kurz danach spricht Tobias Reiß (CSU). Man müsse da jetzt mal "wegkommen von eitlen politischen Streitigkeiten", sagt er in Richtung Mistol. Und dass es schon sinnvoll sei, dass der Freistaat den Bundespolizisten mit einer eigenen Grenzpolizei einen "strategischen Partner zur Seite" stelle, sagt Reiß, der auf "beste Zahlen" verweist. Im Jahr 2017, ohne Grenzpolizei, habe es an den bayerischen Grenzen 11 000 Fahndungstreffer gegeben. Im Jahr 2019, mit Grenzpolizei, seien es 15 500 gewesen. Das sei doch "ein Zeichen auch des Erfolgs", sagt Reiß. Die Sichtweise der Grünen könne er jedenfalls "nicht ganz nachvollziehen".

Über die Zahlen, die Reiß im Gericht präsentiert, stritt die Politik schon kurz nachdem die Grenzpolizisten im Juli 2018 ihren Dienst aufnahmen. In den ersten fünf Monaten etwa griffen sie bei unmittelbaren Grenzkontrollen nur neun Migranten auf und übergaben sie der Bundespolizei. Weil die Staatsregierung die Grenzpolizei explizit auch mit dem Ziel installiert hatte, illegale Einwanderung zu unterbinden, unterstellten Oppositionspolitiker der CSU reine Symbolpolitik, noch dazu eine sehr teure, da das Personal zunächst 500 Beamte umfasste, bis 2023 sollen noch mal 500 dazukommen. Die CSU dagegen betont, was auch Reiß nun vor Gericht betont: Dass es nicht nur um illegale Migration gehe, sondern um Sicherheit "insgesamt". Dass man dank Grenzpolizei eben mehr Waffenschmuggler, Drogendealer und andere Kriminelle geschnappt habe als früher.

Bayerns Grenzpolizei wird Fall für bayerisches Verfassungsgericht

Der Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol vertritt die Grünen vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Die juristischen Fallstricke des Grenzpolizei-Problems reißen Mistol und Reiß nur kurz an. "Für den Grenzschutz ist auch in Bayern ausschließlich der Bund zuständig", sagt Mistol. Laut Verfassung gebe es keine bayerischen Außengrenzen, nur bundesdeutsche. Wenn Bayern seiner Landespolizei also ebenfalls Kompetenzen für die Grenzsicherung zuspricht, sei das verfassungswidrig, "da gibt es keine zwei Meinungen", sagt Mistol - was seinen Nebenmann von der CSU nicht davon abhält, eine zweite Meinung zu präsentieren. Für ihn sei Bayern keine "Verwaltungsprovinz des Bundes", sondern ein Freistaat "mit eigener Staatlichkeit", sagt Reiß.

So ähnlich, nur eine Spur selbstbewusster klang das anfangs bei Söder, als der Ministerpräsident sagte, Bayerns Grenzpolizei werde "selbständig" Kontrollen durchführen. Bald darauf stellte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) klar, dass Kontrollen der Grenzpolizei nur "auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei möglich" seien. Das betont auch Rechtsprofessor Markus Möstl, der im Gerichtssaal für die Staatsregierung spricht. Es gebe "keinen praktischen Kompetenzkonflikt mit dem Bund", sagt Möstl, der zehn Punkte aufzählt, wieso er die Grünen-Klage für unbegründet hält. Überhaupt ist er der Meinung, dass die Klage, wenn überhaupt, ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht sei, nicht für den Verfassungsgerichtshof in Bayern.

Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen sieht das anders. Er sitzt im Gericht auf der Seite der Grünen. Niemand habe etwas gegen die Schleierfahndung bayerischer Polizisten an den Grenzen. Für unmittelbare Grenzkontrollen gebe es aber gesetzliche Regeln und "die Existenz jeder Föderation hängt davon ab, dass beide Seiten sich an die Regeln halten. Sie schützen vor Zentralismus ebenso wie vor Separatismus", sagt Kingreen, der Söders Grenzpolizei mal mit US-Präsident Donald Trumps Plänen verglich, an der Grenze zu Mexiko eine Mauer zu bauen.

Welches Ergebnis am Ende des Rechtsstreits zwischen Grünen und CSU stehen könnte, ließen die Richter am Montag nicht durchblicken. Das Urteil ist für 28. August angekündigt.

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