Dachau:Neue Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Landratsamtes

Alexander Dallmayr leitet das Ausländeramt Dachau. Nebenbei betreibt er einen Sicherheitsdienst. Viele sehen darin einen Interessenkonflikt. Die Festzeltwirtin Michaela Kemper beschuldigt den Angestellten nun, ihrem durch die Krise gebeutelten Betrieb die Geschäfte wegzunehmen.

Von Thomas Balbierer, Dachau

Die Nebentätigkeit eines leitenden Angestellten im Dachauer Landratsamt erzeugt erneut Unmut. Die Ingolstädter Festzeltwirtin Michaela Kemper wirft Alexander Dallmayr, dem Chef des Personenstands- und Ausländerwesens, der nebenbei einen privaten Sicherheitsdienst betreibt, unseriöses Geschäftsgebaren und Interessenskonflikte vor. In Briefen an Landrat Stefan Löwl (CSU) und die Regierung von Oberbayern behauptet Kemper, dass Dallmayrs Firma D&T Security versuche, ihrem Betrieb "die Geschäfte wegzunehmen". Mitarbeiter hätten ihr gegenüber zudem mit "sehr freundschaftlichen Beziehungen zum Landrat" geprahlt, behauptet die Chefin des Festzeltbetriebs Lanzl. Ein heikler Vorwurf, denn Dallmayr ist mit seinem Sicherheitsdienst auch für vom Landratsamt betriebene Asylunterkünfte tätig.

Dallmayr weist die Anschuldigungen zurück. "Meine Beziehung zu unserem Landrat ist rein dienstlicher Natur", teilt er auf SZ-Anfrage mit und nennt Kempers Vorwürfe "unrichtig und völlig haltlos". Landratsamtssprecher Wolfgang Reichelt erklärt, die Zusammenarbeit zwischen Landrat Löwl und seinem Mitarbeiter sei "gut, kollegial und vertrauensvoll", freundschaftlichen Kontakt gebe es jedoch nicht.

Kemper empfindet den Vorgang als "Taktlosigkeit und Unverschämtheit"

Kemper befürchtet, dass D&T die Corona-Krise nutzen wolle, um ihr wirtschaftlich angeschlagenes Unternehmen als Zeltbetreiber auf Volksfesten zu verdrängen. Als Beweis führt Kemper die E-Mail eines laut Mailsignatur "leitenden Angestellten" der Sicherheitsfirma an, in der sich dieser "zusammen mit einem Festwirt für das Volksfest Schrobenhausen 2021" bewirbt. Die Mail liegt der SZ vor.

Kemper betreibt seit 2019 das Zelt auf dem privat veranstalteten Volksfest. Sie hält es für "moralisch verwerflich", dass Dallmayrs Firma ihr den Platz streitig machen wolle, schließlich sei er in einer staatlichen Behörde angestellt und ihr Unternehmen wegen der Umsatzverluste in der Corona-Krise auf Staatshilfe angewiesen. Kemper empfindet den Vorgang als "Taktlosigkeit und Unverschämtheit".

Der nebentätige Sicherheitsunternehmer bezeichnet die Vorwürfe auf SZ-Anfrage hingegen als unbegründet und betont, auch sein Unternehmen leide unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Zu der Mail seines "leitenden Angestellten" teilt Dallmayr mit, dieser habe sich nicht im Namen der Sicherheitsfirma als Festwirt beworben. "Ungeschickt war an dieser Stelle sicher, dass er seine dienstliche E-Mail-Adresse hierfür verwendet hat."

Marese Hoffmann hält die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt für schwierig

Man könnte den Konflikt zwischen Festzeltchefin und Sicherheitsunternehmer als Zank zwischen Konkurrenten abtun, die nach jahrelanger Zusammenarbeit im vergangenen Jahr miteinander gebrochen haben. Weil Dallmayr die Securityfirma allerdings als Nebentätigkeit betreibt und sogar Aufträge des Landratsamts übernimmt, wurde schon in der Vergangenheit der Verdacht eines Interessenskonflikts laut. 2015 stellte der damalige SPD-Landtagsabgeordnete Martin Güll eine Anfrage ans Bayerische Innenministerium, um zu erfahren, ob die Geschäftsbeziehung zwischen dem Landratsamt und einem nebentätigen Angestellten rechtens sei.

Das Ministerium sah damals keinen Grund für eine Beanstandung, die Auftragsvergabe habe nicht im Sachgebiet des Betroffenen, sondern in einer anderen Abteilung stattgefunden. Den Zuschlag habe D&T als günstigster Anbieter erhalten. Die Grünen-Kreisrätin Marese Hoffmann kritisierte die Praxis schon damals und sieht auch heute noch "einen faden Beigeschmack". Die Kritik sei nach dem Schreiben des Innenministeriums 2015 einfach "zu den Akten gelegt" worden. Dabei hält die Lokalpolitikerin die Zusammenarbeit "nach wie vor für schwierig" - auch wenn sie offensichtlich legal ist. Nach Angaben des Landratsamtes ist D&T aktuell in fünf Unterkünften aktiv.

Als Angestellter im öffentlichen Dienst hat Dallmayr bei seiner Nebentätigkeit größere Freiheiten als ein Beamter. Er muss das Landratsamt lediglich schriftlich über seinen Nebenjob informieren. Die Behörde könnte ihm die Tätigkeit nur dann untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn sie "geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beinträchtigen", so Landratsamtssprecher Reichelt. Die Behörde sieht bislang keinen Anlass dafür. Reichelt betont, dass sich der Sicherheitsdienst "in den letzten Jahren in vielen Bereichen offensichtlich bewährt" und auch von anderen Landratsämtern Aufträge erhalten habe. Das unterstreiche "die Kompetenz des Sicherheitsdienstes".

Wann geht die Nebentätigkeit zu weit?

Festzeltwirtin Kemper verweist hingegen auf eine schwere Schlägerei zwischen vorbestraften Securitykräften und Flüchtlingen in Karlsfeld im Jahr 2015, in deren Folge es zu einer Gerichtsverhandlung kam. Und sie behauptet, dass ein wegen Körperverletzung vorbestrafter Mitarbeiter in leitender Position für D&T tätig sei. Ein Vorwurf, dem Dallmayr auf Anfrage nicht klar widerspricht. Er teilt lediglich mit, dass jener Angestellte für Kemper "nicht als Sicherheitsmitarbeiter gearbeitet, sondern als deren Betriebsleiter" eingeteilt gewesen sei. Er wirft Kemper "Stimmungsmache" gegen sein Unternehmen vor.

Unabhängig von den Querelen zwischen den ehemaligen Partnern wirft der Fall aber grundsätzliche Fragen auf. Wann geht die Nebentätigkeit eines Mitarbeiters in einer staatlichen Behörde zu weit? Der Potsdamer Staatsrechtsprofessor Thorsten Ingo Schmidt weist darauf hin, dass Angestellte im öffentlichen Dienst nicht unbegrenzt nebenbei arbeiten dürften. Auch sie müssten gesetzlich geregelte Arbeits- und Ruhezeiten einhalten. Außerdem dürfte die Nebentätigkeit "berechtigte Interessen des Landratsamtes" nicht berühren; laut Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Uni Potsdam, zählten dazu auch der Schutz des Ansehens der Verwaltung sowie die Vermeidung von Konflikten mit der dienstlichen Tätigkeit. "Allein, dass die Möglichkeit eines Widerstreits mit dienstlichen Pflichten besteht, würde aus meiner Sicht reichen, die Nebentätigkeit zu versagen", so der Experte für Verwaltungs- und Kommunalrecht. Dass das Landratsamt die Firma eines eigenen Mitarbeiters beauftrage und dessen Kollegen über die Auftragsvergabe entscheiden, könne man durchaus als Interessenkonflikt sehen, so Schmidt. Die Konstellation aus dem Landkreis Dachau ist offenbar einmalig im Freistaat: Das Bayerische Innenministerium erklärte 2015, dass vergleichbare Fälle "nicht bekannt sind".

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