Sorgerecht bei Unverheirateten:Nur wenn die Mutter will

Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhaltsanspruch Geschiedener

Ein Vater trägt seinen Sohn auf den Schultern.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Regierungskoalition will das Sorgerecht reformieren - aber nicht so weit gehen, wie von vielen Familienjuristen empfohlen. Unverheiratete Väter werden weiter benachteiligt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Zahl der unverheirateten Paare mit Kindern steigt seit Jahren unablässig, aber beim elterlichen Sorgerecht werden sie gegenüber Ehepaaren immer noch benachteiligt. Daran wird auch die bevorstehende Reform der Regeln wenig ändern.

Nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der noch zwischen den Ressorts abgestimmt werden muss, bleibt es dabei: Wenn der unverheiratete Mann die Vaterschaft anerkennt, erhält er nur dann das Sorgerecht für das Kind, wenn die Mutter zustimmt. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums. Ein automatisches Sorgerecht für beide Elternteile, wie es für Ehepaare gilt, soll es für nichteheliche Gemeinschaften nicht geben, obwohl dies von Familienrechtlern gefordert wird. Eine vom Ministerium eingesetzte Arbeitsgruppe hatte dessen Einführung Ende 2019 ausdrücklich empfohlen.

Nach den Plänen von Ministerin Christine Lambrecht (SPD) soll der Weg zum gemeinsamen Sorgerecht aber vereinfacht werden. Nach Angaben des Sprechers sind bisher zwei Verfahrensgänge notwendig, da nach der Anerkennung der Vaterschaft noch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben werden müsse. "Diese beiden formalisierten Schritte werden zusammengezogen." Damit würden bürokratische Hemmnisse abgebaut. Offenbar hat die Ministerin aber den Gegnern eines automatischen Sorgerechts nachgegeben, wonach es in schwierigen Beziehungen mit Alkohol- oder Gewaltproblemen riskant sei, wenn der Mann auch gegen den Willen der Frau sorgeberechtigt werde.

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr kritisierte die Pläne scharf. Der Ministerin sei Ideologie offenbar wichtiger als eine kindeswohlorientierte Familienpolitik: "Sie schlägt sich auf die Seite von Frauenrechtsaktivisten und vergisst dabei die Kinder."

Viele Frauen bei Geburt des ersten Kinders nicht verheiratet

Das Lebensmodell, ohne Trauschein mit Kindern zusammenzuleben, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Zahl der Familien mit minderjährigen Kindern ist bei unverheirateten Paaren seit 2007 von 675 000 auf 935 000 gestiegen, während sie bei den Ehepaaren im selben Zeitraum von 6,3 auf 5,7 Millionen gesunken ist. Besonders ausgeprägt ist dies im Osten, wo fast drei Viertel der Frauen bei der Geburt des ersten Kindes nicht verheiratet sind. International ist es in vielen Ländern längst Standard, dass Männer mit der Anerkennung der Vaterschaft zugleich das Sorgerecht bekommen, ohne dass die Mutter zustimmen muss.

Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die gemeinsame Elternschaft lesbischer Paare vereinfacht werden. Bisher war die Partnerin der leiblichen Mutter auf eine Adoption angewiesen. Künftig solle das Kind durch die Mutterschaft der Ehefrau eine rechtlich gesicherte Stellung erhalten, wenn das Kind in die Ehe zweier Frauen hineingeboren werde, sagte Lambrecht der Nachrichtenagentur KNA. Auch bei unverheirateten Paaren solle eine Anerkennung der Co-Mutterschaft möglich sein. Details sind allerdings noch nicht bekannt. Für homosexuelle Männer ist hingegen keine Regelung vorgesehen.

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