Rosenheim:Falschinformationen zu Maskenpflicht

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd warnt vor Falschinformationen und vermeintlich "amtlichen" Schreiben bezüglich der Maskenpflicht. Hintergrund ist ein Fall in einer Rosenheimer Bäckerei: Ein Mann hatte diese betreten, ohne zuvor wie vorgeschrieben Mund und Nase zu bedecken. Seine Weigerung begründete er mit einem angeblichen Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach hätten Ladeninhaber und deren Angestellte kein Recht, Atteste einzusehen, die von der Maskenpflicht befreiten. Stattdessen könne der Kunde Strafanzeige gegen die Verkäuferin erstatten, sollte diese ihn weiter zum Tragen einer Maske auffordern. Fake News, wie eine gerufene Streife den 56-Jährigen aufklärte: Gewerbetreibende dürften gegenüber "Maskenverweigerern" selbstverständlich von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Den Mann erwartet nun eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und - sollte er kein Attest besitzen - wegen Verstoßes gegen die Infektionsschutzbestimmungen.

© SZ vom 14.08.2020 / maxi - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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