Arbeitsrecht:24-Stunden-Pflege ist kein Teilzeitjob

Eine Bulgarin hat rund um die Uhr eine alte Dame betreut und mehrere Zehntausend Euro Nachzahlung gefordert. Das Urteil stellt das Geschäftsmodell mit billigen Arbeitskräften infrage.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Es war ein im Wortsinne kurzer Prozess, der am Montag am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gemacht wurde. Doch die Wirkung des Urteils sei nicht zu unterschätzen, sagt der Anwalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Uwe Lüder: "Das könnte zum Präzedenzfall für dieses Geschäftsmodell werden."

Hintergrund ist die Klage von Dobrina D. aus Bulgarien, die 2013 als "24-Stunden-Pflegerin" nach Deutschland gekommen war. Knapp drei Jahre betreute sie eine alte Dame in deren Wohnung. Dort lebte Frau D. in dieser Zeit auch. Ihr zweiter Arbeitsvertrag, den sie mit einer Firma in Bulgarien geschlossen hatte, sah eine Arbeitszeit von 30 Stunden in der Woche vor, netto knapp 1000 Euro im Monat hat sie dafür bekommen. Es ist ein Geschäftsmodell, das für viele der 24-Stunden-Pflegerinnen in Deutschland gilt: Eine Firma im osteuropäischen Ausland und eine Agentur in Deutschland organisieren die Pflege mit Hilfe einer billigen Arbeitskraft und verdienen gut daran. Auf 100 000 bis zu einer halben Million wird die Zahl der Pflegekräfte geschätzt, die hierzulande unter solchen Bedingungen arbeiten. Frau D. gehörte dabei zu den wenigen, die zumindest einen festen Arbeitsvertrag hatten.

Die Bulgarin hat mithilfe des DGB gegen die Ausbeutung geklagt

Da es sich dabei meist um eine echte 24-Stundenpflege handelt und nicht um einen 30-Stunden-Job, klagte Frau D. mithilfe des DGB auf den Lohn für die gesamte Zeit, 45 000 Euro für 2015 abzüglich des gezahlten Lohns. Das Arbeitsgericht gab ihr in der ersten Instanz Recht. Doch die Firma, bei der sie in Bulgarien angestellt war, ging in die Revision. "Dieses Urteil würde in der Branche die Runde machen", sagte der Firmenanwalt beim ersten Prozesstag. "Davon wären dann viel mehr Firmen betroffen."

Am Montag ging nun auch die zweite Runde an Frau D. Die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht, Oda Hinrichs, bestätigte weitgehend das vorherige Urteil. "Die Kammer sieht sich vor die Situation gestellt, dass hier jede Menge widersprüchlicher Aussagen vorliegen", hatte sie noch beim ersten Prozesstermin gesagt. Jetzt urteilte Hinrichs, dass die vereinbarten 30 Stunden Arbeitszeit "vollkommen unrealistisch" seien. Tatsächlich habe die Pflegerin rund um die Uhr zu tun gehabt, mit der Körperpflege der alten Dame, mit der Zubereitung von Essen, mit Nachtwachen und damit, sie zu beschäftigen. Anders als die vorherige Instanz sei man aber der Meinung, dass sich Frau D. hin und wieder der Arbeit habe entziehen können, erklärte Richterin Hinrichs. "Diesen Umfang hat die Kammer auf drei Stunden geschätzt." In Lohn gesprochen heißt das, Frau D. habe Anspruch auf 38 000 Euro abzüglich des schon gezahlten Entgelts.

Das Ende dieses Prozesses ist dieses Urteil jedoch nicht. Der DGB geht davon aus, dass die bulgarische Firma wegen der Bedeutung noch vor das Bundesarbeitsgericht gehen wird. Ein endgültiges Urteil wird es dann voraussichtlich erst im nächsten Jahr geben.

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