Prozess in Gera:Im Keller des Stabsgebäudes

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Jörg F. ist Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr. DIe Staatsanwaltschaf glaubt, er habe auf Frauen regelrecht Jagd gemacht. (Foto: Bodo Schackow/dpa)

Ein Hauptfeldwebel der Bundeswehr steht in Gera wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe vor Gericht. Einer Kameradin soll er mit der Veröffentlichung von Nacktbildern gedroht haben. Doch der Richter hält die Beweislage für schwierig.

Von Ulrike Nimz, Gera

Dem Angeklagten ist nicht wohl, man soll das sehen. Zusammengesunken sitzt er in Saal 001 des Amtsgerichtes in Gera, fährt sich mit der Hand über Mund und Augenbrauen, wischt sich unsichtbaren Schweiß von der Stirn. Er trägt einen Ehering.

Jörg P., 46, Hauptfeldwebel der Bundeswehr, soll in der Geraer Pionierkaserne zwei Soldatinnen sexuell genötigt haben, auch der Vorwurf der Vergewaltigung steht im Raum. Die Anklage gleicht der Beschreibung einer regelrechten Jagd. 2017 soll er eine der Frauen am Kopierer an den Schultern festgehalten und gegen ihren Willen geküsst haben. Begleitet vom Satz: "Du willst es doch auch." Während eines gemeinschaftlichen Frühstücks soll er in der Teeküche ihre Hand genommen und zu seinem Schritt geführt haben.

Mit einer weiteren Soldatin soll P. eine sexuelle Beziehung unterhalten haben, in der auch intime Handyfotos ausgetauscht wurden. Als die Geschädigte die Beziehung beenden wollte, habe P. das nicht akzeptiert, stattdessen gedroht, die Bilder weiterzuschicken und so erneut sexuelle Handlungen erpresst. Er soll die Frau unter anderem gezwungen haben, sich im Keller des Stabsgebäudes nackt auszuziehen, während er masturbierte.

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2014 wurden in der Bundeswehr 64 Verdachtsfälle bekannt, vergangenes Jahr 345

Jörg P., verheiratet, zwei Töchter, ist vorläufig vom Dienst suspendiert. Er wird sich an diesem Tag nicht zu den Vorwürfen äußern. Schon bei den Fragen zur Person bricht seine Stimme. "Mein Mandant schläft seit drei Jahren keine Nacht mehr durch", sagt sein Verteidiger. Der Vorsitzende Richter Siegfried Christ bremst die Hoffnung auf ein schnelles Verfahren: "Die Beweislage ist nicht so eindeutig, wie es die Anklage vermuten lässt."

Das Interesse zum Prozessauftakt ist vergleichsweise groß. Der Fall fügt sich ein in die schwelende Debatte um Missstände in der Bundeswehr. Wurden 2014 noch 64 Verdachtsfälle auf sexuelle Übergriffe bekannt, waren es im vergangenen Jahr 345. Die Wehrbeauftragte des Bundes, Eva Högl, führt das auf einen sensibleren Umgang mit dem Thema zurück. "Heute werden solche Vorkommnisse grundsätzlich gemeldet, auch dürfte die Anzeigebereitschaft der Betroffenen höher sein", sagte Högl der Nachrichtenagentur dpa.

Erster Zeuge ist Stabsfeldwebel Holger F. Eine der Geschädigten hatte sich ihm anvertraut, so F. Während einer Truppenübung habe der Angeklagte die Soldatin in ihrem Zimmer aufgesucht und zum Sex aufgefordert. "Sie hat sich dann eingeschlossen", sagt F. Die Kollegin habe auch anzügliche Nachrichten erwähnt, darunter eine mit Nacktbildern einer weiteren Soldatin.

Bereits 2013 soll es ein Disziplinarverfahren gegen Jörg P. gegeben haben

Die Verteidigung ist vor allem am Verhältnis des Zeugen zum Angeklagten interessiert. F. räumt ein, dass es Streit gegeben habe. "Herr P. hat meine Arbeit kritisiert, mich wie einen dummen Jungen dastehen lassen." Während eines Fußballspiels sei er vom Angeklagten mehrfach gefoult worden, bis er diesen am Kragen gepackt und gesagt habe: "Das hört jetzt auf."

Als nächster betritt Patrick M. den Saal, Vorgesetzter des Zeugen. Er sagt, die Betroffene sei eine "leistungsstarke Bundeswehrsoldatin" gewesen, und bestätigt, dass sie den Angeklagten gemieden habe. "Sie hat sogar andere den Dienstplan aufhängen lassen, weil sein Büro direkt danebenlag." Er habe auch Chatverläufe mit pornografischen Bildern gesehen. "Ihr Verhalten war für mich plausibel." Bereits 2013 soll es ein Disziplinarverfahren wegen sexueller Belästigung gegen Jörg P. gegeben haben, in dessen Folge der Angeklagte von Leipzig nach Gera versetzt worden sei.

Der Vorsitzende Richter hat dennoch Zweifel. Es sei doch seltsam, dass eine Frau, die bedrängt werde, mit ihrem Peiniger chatte. Die Geschädigte habe zudem in einer Befragung angegeben, mindestens einmal einvernehmlichen Sex mit dem Angeklagten gehabt zu haben. Immer wieder fragt Christ nach der psychischen Verfasstheit der Frau. "Ist das eine wankelmütige Person? Wollte sie den Herrn P. anzinken?" Ihre Antworten im Chat seien ausweichend gewesen, antwortet M. "Unter Druck reagiert doch jeder anders."

Für den Richter bleibt ein Widerspruch, die Verteidigung spricht von "On-off-Beziehung". Ein geladener Polizeibeamter, der die Geschädigten vernommen und die Handys ausgewertet hat, bestätigt, dass die Soldatinnen zeitweilig auch "sexuell stimulierend" mit dem Angeklagten gechattet hätten, angeblich wegen der andauernden Drucksituation. Er stellt aber klar: "Für beide Frauen war die Beziehung beendet." Der Prozess ist es nicht. Bis September sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Dann sollen auch die Frauen gehört werden.

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