Bundestagswahl 2021:Schon jetzt eine schwere Wahl

Bundestagswahl 2021: Eng auf eng: So wie 2019 Mitglieder der SPD in München zusammensaßen, um ihre Kandidaten für die Kommunalwahl zu bestimmen, ist das in Corona-Zeiten nicht mehr möglich.

Eng auf eng: So wie 2019 Mitglieder der SPD in München zusammensaßen, um ihre Kandidaten für die Kommunalwahl zu bestimmen, ist das in Corona-Zeiten nicht mehr möglich.

(Foto: Robert Haas)

Bundestagskandidaten müssen in Versammlungen bestimmt werden, aber wie soll das gehen, wenn die Pandemie sich wieder verschärft? Ein neues Gesetz soll das Problem vorsorglich lösen - doch es gibt enorme Vorbehalte in der Opposition.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bis zur nächsten Bundestagswahl ist es zwar noch ein gutes Jahr - doch in den Parteien gibt es schon jetzt die Sorge, dass die Corona-Pandemie die Abstimmung gefährden könnte. Das Problem ist dabei weniger die Bundestagswahl selbst - an ihr könnten sich Bürger ja auch per Briefwahl beteiligen. Die größere Gefahr resultiert aus den Regeln für die Aufstellung der Kandidaten. Denn das Bundeswahlgesetz schreibt vor, dass die Kandidaten in Versammlungen bestimmt werden müssen. Entscheidungen durch Briefwahl oder in digitalen Konferenzen sind also nicht zulässig. Was aber tun, wenn sich die Pandemie verschärft und Aufstellungsversammlungen wegen der vielen Personen, die daran teilnehmen, nicht möglich sind?

Die Generalsekretäre von CDU, CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken haben sich deshalb auf einen gemeinsamen Wunschkatalog an den Bundestag verständigt. Darin heißt es, wegen der anhaltenden Pandemie sei "eine vorsorgliche Änderung" des Wahlrechts nötig, um in jedem Fall "Kandidaten aufstellen sowie die Bundestagswahl selbst durchführen zu können". Die Generalsekretäre stellen zwar fest, dass sie Präsenzveranstaltungen grundsätzlich bevorzugen. Nur "im Falle einer amtlich festgestellten Notlage wie beispielsweise der derzeitigen Covid-19-Pandemie" sollten - wenn "keine Aufstellungsversammlungen durchführbar sind" - Alternativen zulässig sein.

Dann müssten Kandidatenvorstellungen "auch online per Videoschalte zulässig" sein, fordern die Generalsekretäre. Und es müsse "anschließend die Wahl via Briefwahl oder als Briefwahl kombiniert mit einer Urnenwahl, gegebenenfalls an verschiedenen Orten gleichzeitig, erfolgen" können. Außerdem wird das Bundesinnenministerium gebeten zu prüfen, ob Wahlkreisbewerber und Landeslisten "auch online auf elektronischem Weg" aufgestellt werden könnten. Dies wäre vor allem bei Abstimmungen über Landeslisten eine Hilfe, weil diese per Briefwahl kaum zu bewältigen wären.

Die Vereinbarung der Generalsekretäre datiert bereits vom 4. Juni. Doch trotz der Dringlichkeit ist bisher nichts passiert. Das soll sich jetzt ändern. Die Koalitionsfraktionen wollen in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags einen gemeinsamen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen. Der Entwurf ist erstaunlich kurz geraten: Paragraf 52 des Bundeswahlgesetzes soll um einen neuen Absatz erweitert werden. Darin wird das Bundesinnenministerium "ermächtigt, im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen zu treffen, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen zu ermöglichen". Dabei soll es zwei Einschränkungen geben: Vor dem Erlass einer Rechtsverordnung durch das Innenministerium muss der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags feststellen, dass "die Durchführung von Versammlungen ganz oder teilweise unmöglich ist". Und der Ausschuss darf dies frühestens neun Monate vor einer Bundestagswahl feststellen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Notfallmechanismus nicht vorschnell ausgelöst wird.

Bundestagswahl 2021: Auch beim Stadtparteitag der Grünen in München 2019 war soziale Distanz noch nicht notwendig.

Auch beim Stadtparteitag der Grünen in München 2019 war soziale Distanz noch nicht notwendig.

(Foto: Stephan Rumpf)

In der Opposition gibt es jetzt trotzdem enorme Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf. Die Grünen beklagen zum Beispiel, dass die Koalition die Opposition nicht eingebunden habe, obwohl der Gesetzentwurf auf einem gemeinsamen Vorstoß der Generalsekretäre basiere. Außerdem sei der Gesetzentwurf - im Gegensatz zum Papier der Generalsekretäre mit seinen vielen konkreten Vorschlägen - nur allgemein gehalten, der Entwurf sei deshalb ein Freibrief für das Innenministerium.

"Die Absicht, in der Corona-Krisenzeit für Aufstellungsversammlungen, die nicht stattfinden könnten, Regelungen zu schaffen, ist richtig", sagt die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. Der Gesetzentwurf von Union und SPD sei "aber ein Beispiel dafür, wie man es keinesfalls machen darf". In dem Entwurf sei "alles total unbestimmt", man dürfe aber "in einer so sensiblen Frage nicht mit völlig unbestimmten Pauschalermächtigungen arbeiten". Das Parlament müsse derart "relevante Entscheidungen treffen und nicht ein Ministerium". Der Gesetzentwurf schreie "nach Überarbeitung und Änderung, was Bestimmtheit und Befugnisse angeht".

Der zweite Teil des Papiers der Generalsekretäre hat sogar überhaupt keinen Eingang in den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gefunden. Die Parteimanager hatten auch gefordert, dass Online-Parteitage künftig verbindliche Beschlüsse fassen dürfen. Bisher lässt das Parteiengesetz das nicht zu. Wegen der Pandemie haben in diesem Jahr bereits die CDU, die FDP, die AfD und die Linke klassische Präsenzparteitage absagen müssen.

Die Generalsekretäre wollen allerdings nicht, dass Online-Parteitage den Präsenzparteitagen völlig gleichgestellt werden - sie sollen im Normalfall weder Vorstände wählen noch die Satzung ändern können. Dies sollen sie laut Vereinbarung der Generalsekretäre lediglich "im Fall einer amtlich festgestellten Notlage" dürfen - und auch dann nur, wenn die Partei ansonsten "handlungsunfähig" würde. In den Koalitionsfraktionen heißt es, dass es genau zu diesem Punkt noch Differenzen gebe. Man sei sich nicht einig, ab wann eine Partei als handlungsunfähig gelten soll. Auch deshalb habe man die gewünschten Änderungen zu Online-Parteitagen noch nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.

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