Aus dem Gericht:Lange Untersuchungshaft erspart Gefängnisstrafe

Das Landgericht verurteilt einen 33-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer Vierjährigen. Trotzdem kommt er frei

Von Andreas Salch, Karlsfeld/München

Nun ist er wieder frei. Nach einem Jahr und acht Monaten Untersuchungshaft. Aber Freude darüber empfindet der Angeklagte, ein 33-jähriger Raumpfleger, offenbar keine. Vielleicht deshalb, weil ihm die Richterin bei der Urteilsbegründung klipp und klar erklärt hat, dass das Gericht davon ausgehe, dass er ein knapp vier Jahre altes Mädchen in der Asylbewerberunterkunft in Karlsfeld sexuell missbraucht habe. Da es sich bei dem Opfer um ein Kind handelte, fand der Prozess vor der 1. Jugendkammer am Landgericht München II statt. Das Urteil, das die Vorsitzende Regina Holstein am Freitag verkündete, lautet: zwei Jahre und sechs Monate Haft. Da der Mann wegen der überlangen Untersuchungshaft bereits zwei Drittel der verhängten Strafe verbüßt hat, wurde der Haftbefehl aufgehoben und der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Raumpfleger lebte Tür an Tür mit der Mutter des Kindes in der Unterkunft an der Parzivalstraße. Die Friseurin kannte ihn nur vom Sehen. Am späten Vormittag des 23. Mai 2018 wollte die 25-Jährige mit ihrer Tochter ins Büro der Caritas in der Asylbewerberunterkunft gehen. Auf dem Weg dorthin sagte die Kleine, sie müsse auf die Toilette. Die Mutter schickte sie weg. Aber sie kam nicht wieder. Die Friseurin machte sich auf die Suche nach der damals knapp Vierjährigen. Als sie sie fand, saß sie weinend auf der Treppe des Hauses, in dem sie mit ihrer Tochter wohnte. Auf die Frage, was passiert sei, sagte das Kind, ein Mann, den sie als "Onkel" bezeichnete, der aber tatsächlich nicht ihr Onkel ist, habe sie mit auf sein Zimmer genommen, ihr die Unterhose heruntergezogen und sie berührt. Als das Kind später von einer Polizistin befragt wurde, bestand für die Ermittler kein Zweifel mehr daran, dass das Mädchen sexuell missbraucht wurde. Die Staatsanwaltschaft ging aufgrund der Schilderungen davon aus, dass es sich um einen schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern gehandelt haben müsse. Der Angeklagte müsse dem Mädchen weitaus mehr angetan haben, da es nicht bei Berührungen im Intimbereich geblieben sei.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte, den Angeklagten somit auch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu drei Jahren und sechs Monaten Haft zu verurteilen. Doch kann man ein Urteil auf der Grundlage von Schilderungen eines zum Tatzeitpunkt knapp vier Jahren alten Kindes stützen? Nein, befand das Gericht in seinem Urteil. Das Mädchen sei bei seiner Aussage "zu klein gewesen, um differenzieren zu können", sagte Richterin Regina Holstein bei der Urteilsbegründung. Was letztlich stattgefunden habe, könne dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. "Was war", lasse sich nicht mehr näher aufklären. Aus diesem Grund verurteilte die Kammer den Raumpfleger auch "nur" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Dass er Täter ist, stand für das Gericht außer Frage. Denn im Intimbereich des Kindes konnte DNA des 33-Jährigen sichergestellt werden. Und an seinem Mund fanden Rechtsmediziner kurz nach der Tat die DNA des Mädchens.

"Das Gericht geht davon aus, dass Sie das Kind missbraucht haben", beschied Richterin Holstein dem Raumpfleger. Mit der Höhe der verhängten Strafe folgte das Gericht dem Antrag von Verteidiger Jörg Sklebitz. Er bemängelte, dass die "Aussagetüchtigkeit" des Kindes nicht gegeben gewesen sei. Der Raumpfleger selbst hatte bei seiner Vernehmung gesagt, er wisse nicht, ob etwas vorgefallen sei. Wenn ja, dann könne er sich nicht mehr daran erinnern.

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