Nachhaltigkeit:Für bessere grüne Bilanzen

File photo of a worker hanging clothes to dry on the roof of a garment factory in Dhaka

Eine Textilfabrik in Bangladeschs Hauptstadt Dhaka: Die Branche mit ihren globalen Lieferketten hat großen Anteil an den weltweiten CO₂-Emissionen.

(Foto: RAFIQUR RAHMAN/REUTERS)

Ist die Berichterstattung von Unternehmen über ökologische, soziale und ethische Aspekte zu beliebig? Wissenschaftler fordern einen neuen, einheitlichen Standard.

Von Dieter Sürig

Wenn ein Modekonzern seine Kollektion unter fragwürdigen Arbeitsbedingungen in asiatischen Nähfabriken fertigen lässt oder ein Konzern seinen Sitz in Steuerparadiesen hat, dann scheinen solche ethischen Mängel nicht in den Finanzberichten auf. Ökologische und soziale Aspekte werden in der Wirtschaft aber immer wichtiger. Allein die EU führt in ihren Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen aus dem Jahr 2017 an die 20 Rahmenwerke an, welche Parameter zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie Menschenrechte und Korruption vermessen.

Dazu zählen die Leitsätze von OECD und FAO oder auch die Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen. In Deutschland sind etwa 500 große Unternehmen seit 2017 dazu verpflichtet, nichtfinanzielle Berichte zu erstellen, um ihre Bemühungen für nachhaltiges Wirtschaften zugunsten von Mensch und Umwelt zu dokumentieren. Grundlage hierfür ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. CSR steht für "Corporate Social Responsibility" - es geht um die soziale Verantwortung des Unternehmens.

"Um Greenwashing zu verhindern, sind verlässliche Informationen unabdingbar."

Dem Institut für transformative Nachhaltigkeitsforschung in Potsdam ist dies nicht genug. Die Wissenschaftler haben gemeinsam mit der Beratungsfirma Baum Consult 14 Rahmenwerke analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht dafür geeignet sind, Nachhaltigkeitsleistungen verlässlich vergleichen zu können. Kunden, Anleger und Geschäftspartner legten mittlerweile Wert darauf, dass sich ein Unternehmen an ethische und ökologische Standards hält. "Damit sie dies glaubwürdig und kontrollierbar belegen können, sind standardisierte und überprüfbare Berichte erforderlich", sagt der Leiter der Studie, Christian Felber. Berichtsstandards sollten die Bemühungen eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung vergleichbar abbilden können.

Das Institut hat zum Beispiel Verhaltenskodizes für nachhaltig-ethisches Unternehmerhandeln wie die OECD-Leitsätze analysiert, Vorgaben für ein Nachhaltigkeitsmanagement wie die Norm ISO 26 000, Instrumente wie den Nachhaltigkeitskodex, aber auch für nachhaltige Anlagen wie den Natur-Aktien-Index. Felber weist darauf hin, dass auch die Gemeinwohlbilanz untersucht worden sei, die er mit entwickelt hat. Einen Interessenkonflikt schließt er aber aus. "Wir haben die Rollen so getrennt, dass die Studie von Baum Consult autonom verfasst wurde, das Feedback zum Gemeinwohlökonomie-Standard stammt von einer vom Redaktionsteam angefragten dritten Person." Auch gebe es kein Ranking in dem Sinne.

Unternehmen können sich nun im Prinzip das Rahmenwerk herauspicken, das ihnen entgegenkommt. Das ist dem Institut zu beliebig. "Um Greenwashing zu verhindern, sind verlässliche Informationen unabdingbar", sagt Felber. "Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen müssen so selbstverständlich und rigoros extern geprüft werden wie deren Finanzbilanzen."

Vergleichbarkeit, Sichtbarkeit und Transparenz gehören zu den Anforderungen, die das Institut an die Rahmenwerke gestellt hat, auch Punkte wie die inhaltliche Reichweite der Berichtsthemen, die externe Überprüfung oder die Rechtsverbindlichkeit. Derart gerüstet haben die Wissenschaftler diverse Mängel festgestellt. Die meisten Rahmenwerke seien praktikabel, "es gibt jedoch einige, die für die Breite der Unternehmen und Organisationen zu wenig Flexibilität bieten", kritisiert die Studie. Andererseits gebe es oft "keine klaren strukturellen Vorgaben", worunter die Verständlichkeit der Berichte leide. Selbst solche Berichte, die mit dem gleichen Rahmenwerk erstellt wurden, seien oft nur schwer vergleichbar. Selten werde die "Nachhaltigkeitsleistung" mit konkreten Kennzahlen im Zeitverlauf dokumentiert.

Manche Rahmenwerke würden nur Teilaspekte der Nachhaltigkeit beleuchten. Abgesehen davon, würden "ambitionierte, visionäre Ziele" in der Regel nicht gefordert. Da die Rahmenwerke zudem nicht rechtsverbindlich seien, gebe es kaum Sanktionen, wenn Anforderungen nicht erfüllt werden. Zumal die meisten Rahmenwerke überhaupt keine inhaltliche und qualitative Überprüfung vorsehen. "Dies weist auf eine wesentliche Lücke hinsichtlich eines universellen Rahmenwerks hin, welches verbindlich für alle Unternehmen gelten soll", so die Autoren. Last, not least, vermissen sie konkrete Anreize für die Unternehmen, um die Entwicklung von Aktivitäten zu fördern, "die in Wettbewerbsvorteile für nachhaltig agierende Unternehmen münden können".

Die Potsdamer wünschen sich nun, dass der Anforderungskatalog, den sie für ihre Studie erstellt haben, in ein verbindliches standardisiertes Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließt, das dann auch für kleine und mittlere Unternehmen verbindlich wäre. "Während es eine Publizitätspflicht für die Finanzen von Unternehmen gibt, beruht die Offenlegung ethischer Informationen bislang weitgehend auf freiwilliger Basis für die Nachhaltigkeitsbilanz von Unternehmen", kritisiert Studienautor Felber.

"Das wäre die Grundlage für ethische Kauf- und Investitionsentscheidungen."

Beispiel Lieferkette: Nach Ansicht der Wissenschaftler müsste ein Unternehmen die kompletten Lieferbeziehungen dokumentieren. "Dabei macht es einen entscheidenden Unterschied, ob nur über die Aktivitäten im eigenen Haus, einschließlich jener der direkten Zulieferer, oder aber über die gesamte Zulieferkette berichtet werden muss", sagt der Sozialwissenschaftler. Ein Unternehmen müsse Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte bei Lieferanten dokumentieren - zum Beispiel eben auch schlechte Arbeitsbedingungen in asiatischen Nähfabriken oder Kinderarbeit. Konsumenten sollten das Recht haben, zu erfahren, unter welchen Bedingungen ein Produkt entstanden ist. "Das wäre die Grundlage für ethische Kauf- und Investitionsentscheidungen", sagt Felber.

Dies auch in der Landwirtschaft: Der Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden etwa könnte wegen negativer Auswirkungen auf Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt oder der Verunreinigung des Grundwassers zu Negativpunkten führen. Moralische Maßstäbe ließen sich auch im Finanzbereich anwenden: Wenn transparent werde, dass ein Konzern Niederlassungen in Steuerparadiesen habe, könnte sich das negativ auf die ethische Bilanz auswirken. Kunden könnten reagieren, öffentliche Auftraggeber von Bestellungen absehen, Wirtschaftsförderungen gestoppt werden.

Das Institut beteiligt sich am Prozess der EU, die ihre Leitlinien überarbeitet. Die EU-Kommission habe ein Problembewusstsein für das Thema entwickelt, so Felber. In Deutschland seien "erste Elemente im Handelsgesetzbuch verankert, aber zahnlos und mit einem minimalen Geltungsraum". Der Industrieverband BDI beteiligt sich an der Überarbeitung der CSR-Richtlinie und an einer Untersuchung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur nichtfinanziellen Berichterstattung. "Wir unterstützen die Schaffung eines internationalen Standards, der verpflichtend für alle Unternehmen, auch außerhalb der EU gelten muss", sagt Abteilungsleiterin Monika Wünnemann. Eine Berichtspflicht für nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen lehnt der BDI ab.

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