Bundesgerichtshof:Facebook muss Konto für Erben öffnen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Stellung von Erben im Streit um den digitalen Nachlass gestärkt. Der Dritte Zivilsenat widersprach damit der Auffassung von Facebook, die den Eltern eines verstorbenen Mädchens lediglich einen USB-Stick mit Daten überlassen hatte. Vielmehr müssen laut BGH die Erben die Möglichkeit haben, das Konto und dessen Inhalt so zu nutzen wie die ursprüngliche Kontoberechtigte. Vor zwei Jahren hatte der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein Facebook-Konto zum Nachlass gehören kann. Wer das nicht will, muss seinen digitalen Nachlass in einem Testament anders regeln. Das Mädchen war 2012 in einem Berliner U-Bahnhof verunglückt. Bis heute fragen sich Mutter und Vater, ob die 15-Jährige sterben wollte oder ob sie das Opfer eines Unglücks wurde. Aus ihrem Facebook-Chat erhoffen sie sich Antworten - doch der Konzern hatte die Seite gesperrt.

© SZ vom 10.09.2020 / KNA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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