Doppelpremiere von "Gott":Wem gehört mein Leben?

Gott

"Gott" in der Inszenierung am Berliner Ensemble. Wieder darf das Publikum abstimmen, das gehört zur Marke Schirach.

(Foto: Matthias Horn)

In Ferdinand von Schirachs Theaterstück über Sterbehilfe darf am Ende das Publikum abstimmen. Die Leistung ist fraglos, relevante Themen auf die Bühne zu bringen - dort stehen sie aber etwas unbeholfen herum.

Von Egbert Tholl

Vor fünf Jahren kam "Terror", das erste Theaterstück von Ferdinand von Schirach, auf die Bühne, gleichzeitig in Frankfurt und in Berlin. Ein Jahr später kam die Verfilmung ins Fernsehen, man sprach vom Ereignis des Jahres, weil der Clou Schirachs auf der Bühne wie im Film war: Das Publikum durfte abstimmen, wie es ausgeht. Durfte Richter spielen.

Nun hatte "Gott", Schirachs zweites Stück, Premiere, wieder am selben Abend an zwei Häusern, am Düsseldorfer Schauspielhaus und am Berliner Ensemble, wo Oliver Reese inszeniert. In Düsseldorf erlaubte Regisseur Robert Gerloff den Besuch der Generalprobe am Tag davor. Eine Fernsehausstrahlung kommt noch in diesem Jahr, diverse Häuser planen bald eigene Inszenierungen. Wieder darf das Publikum abstimmen, das gehört zur Marke Schirach.

"Terror" lief weltweit an mehr als hundert Theatern und wurde von mehr als einer halben Million Zuschauern gesehen, die Ergebnisse der Abstimmungen wurden im Internet gesammelt. Mehr Menschen erreicht Schirach nur mit seinen Krimis. Dabei ist "Terror" als Theaterstück nicht unproblematisch, wenn auch weniger problematisch als "Gott". Weder der eine noch der andere Text sind dramatisch; beide sind Diskurse, rhetorische Übungen. Und im Kern ungeheuer ähnlich: Es geht um die Würde des Menschen, um den ersten Satz des Grundgesetzes und um das fünfte Gebot. Du sollst nicht töten. Folgt man manchen Strängen in "Gott", dann auch nicht dich selbst. Im Stück geht es um Sterbehilfe.

Wenn er ein Stück schreibt, ist die Aufregung groß, auch wenn es kein Stück ist

Ferdinand von Schirach arbeitete 20 Jahre lang sehr erfolgreich als Anwalt und Strafverteidiger, fing an zu schreiben, erst einmal drei Bändchen mit Kriminalfällen, in denen er Fälle aus seiner Praxis lakonisch, verfremdet, warmherzig und knochentrocken erzählte. Er wurde einer der erfolgreichsten deutschen Autoren, die Krimis wurden verfilmt. Wenn er ein Stück schreibt, ist die Aufregung groß, auch wenn es kein Stück ist.

"Terror" hatte wenigstens die Spannung eines Strafprozesses: Ein Bundeswehrpilot schoss ohne ausdrücklichen Befehl eine von Terroristen entführte Passagiermaschine ab; die Täter hatten vor, das Flugzeug in die voll besetzte Münchner Allianz-Arena zu lenken. Der Pilot konnte nur falsch handeln, 70 000 Opfer gegen 164, die aber ohnehin sterben würden. Dazu entdeckte Schirach ein Leck im Gesetz, das sich hier vor der Verantwortung wegduckt und diese dem Piloten übergibt. In den Publikumsabstimmungen wurde der meist freigesprochen, außer in Japan.

Im Kern von Schirachs Denken geht es weniger um Verbrechen und Strafe, auch nicht um Moral als abstrakte Kategorie. Es geht ihm um Ethik, also darum herauszufinden, worin gutes und richtiges Handeln besteht. Um diese Diskussion zu führen, nimmt er auch logische Konstruktionsfehler in Kauf wie bei "Terror" oder mäandernde Umwegargumentationen wie nun in "Gott".

Schirach hat das Urteil des Verfassungsgerichts hinterher in seinen Text gefriemelt

Dabei ist da der Fall eigentlich klar. Am 26. Februar 2020 kassierte das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches, der seit 2015 die "geschäftsmäßige Förderung" von Suizid verbot. Gemeint ist damit Sterbehilfe, wie etwa die Beschaffung eines tödlichen Medikaments, das der Mensch, der nicht mehr leben will, selbst einnimmt. Es geht nicht um die nach wie vor verbotene aktive Sterbehilfe, bei der ein Arzt etwa eine Todesspritze setzen würde; es geht auch nicht um den erlaubten Abbruch der Behandlung auf Wunsch eines schwerkranken Patienten. Es geht um ärztliche Beihilfe zum Suizid, und die ist seit Februar dieses Jahres erlaubt, auch wenn eine gesetzliche Regelung noch aussteht.

Blöderweise war da Schirachs Stück schon längst fertig, es hätte ursprünglich in der Lockdown-Zeit herauskommen sollen. Also friemelte er die Entscheidung des Verfassungsgerichts hinein, doch blieb er bei seinem Ausgangsfall: Herr Gärtner will sterben. Er ist 78, er ist gesund, physisch wie psychisch, aber vor drei Jahren starb seine Frau und er will nicht mehr leben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragte er schon vor geraumer Zeit eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital, die wurde ihm verweigert. Das war vor dem Urteil. Was also soll nun "Gott"?

Im Stück, das der juristischen Entwicklung hinterherstolpert, zieht Herr Gärtner mit seinem Rechtsanwalt Biegler vor den Deutschen Ethikrat. Dort geht sein konkreter Fall bald verloren in langen Befragungen dreier Expertinnen und Experten, einerseits durch Biegler, andererseits durch Frau Keller vom Ethikrat. Geladen sind eine Rechtssachverständige, ein medizinischer und ein theologischer Sachverständiger, allesamt in hohen Ämtern ihres Fachs, allesamt gebildet und belesen. Sie verhandeln unter sich, Herr Gärtner sitzt daneben. Er interessiert sie nicht. Es interessiert sie nur ihre Haltung.

In Düsseldorf lässt Robert Gerloff die Figuren auf Schirachs rhetorischem Schachbrett mit latenter Aggression aufeinander los, da fehlte nicht viel und sie hauten sich das Stahlrohrmobiliar auf den Kopf. Bei ihm erscheint Herr Gärtner nur als Projektion auf einer dann den Bühnenraum verschließenden Gaze, als Intro sieht man Gärtner auf dem Friedhof, zwischen den einzelnen Kapiteln der Diskussion liefern Video-Fetzen einen Nachhall des zuvor Verhandelten. In Berlin versammelt Oliver Reese die Figuren in einem Amphitheater aus hellem Holz, sie sind freundlicher gestimmt, wollen gemeinsam nach einer Lösung suchen. Zumindest für eine lange Zeit. Aus dem gar nicht so ungemütlichen Karies-Parkett des Berliner Ensembles mit seinen vereinzelten Sitzplätzen hört man ihnen durchaus gerne zu, bis, ein wenig später als in Düsseldorf, der Punkt erreicht ist, an dem es einem reicht.

Es gibt bei Schirach viel zu reden, wenig zu spielen

Die Diskussion um selbstbestimmtes Sterben ist enorm wichtig. 10 000 Menschen bringen sich jedes Jahr in Deutschland um, tun dies mit und ohne Erlaubnis, fehlt diese, springen sie vor einen Zug und werden zerfetzt. Oder sie reisen in die Schweiz. Schirachs Leistung ist fraglos, bedeutende Themen auf die Bühne zu bringen. Dort stehen sie dann aber etwas unbeholfen herum. Und das Publikum, hier gemeint als die Erweiterung des leicht rätselhaften Ethikrats, darf, wenn auch ohne jede Konsequenz, darüber abstimmen. Dies passiert in den Aufführungen lapidar: In Düsseldorf hält man eine rote oder grüne Karte hoch, in Berlin hebt man einfach schnell die Hand, wenn man dafür ist, dass Herr Gärtner das Mittel erhält. Er kriegt es. Bei den "Terror"-Aufführungen, lange vor Corona, ging das Publikum zur Beratung ins Foyer - und diskutierte wie nie zuvor im Theater. Das war fabelhaft.

Die ästhetische Varianz ist bei Schirach-Aufführungen begrenzt. Bei "Terror" hatte man durchaus den Eindruck, man sehe immer dieselbe Inszenierung, nur mit anderen Menschen, die vor allem mit schierer Präsenz punkten können. Es gibt bei Schirach viel zu reden, wenig zu spielen, Sympathiewerte beeinflussen die Abstimmung. Reese besetzt Herrn Gärtners Partie mit der anrührenden Josefin Platt. Wer würde dieser Frau nicht helfen wollen?

In beiden Premieren sind die Figuren ähnlich temperiert, die Rechtsexpertinnen so klug wie freundlich, sie erklären geduldig, dass auch nach dem Urteil nicht jeder einfach Gift ordern könne, den gerade eine Schwermut plagt - man könne und werde jeden Einzelfall prüfen, auch wenn, so das Urteil, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben in jeder Phase der menschlichen Existenz bestehe. Klären müsse man nur, ob die Selbstbestimmtheit gegeben ist. Ob ein Arzt beim Sterben helfen will oder nicht, bleibt seine persönliche Entscheidung.

Reese flicht vom Urteil einiges in den Text ein, wirft anderes raus, das schafft ein wenig Luft. Sogar beim Herrn Bischof. Schirach nimmt hier Partei, zeichnet ihn bockkonservativ, verbohrt-katholisch. Als einen, der mit dem Katechismus hantiert, bei dem das Leben Leiden bedeutet und Gott nicht dem Menschen gehört, und der sich an weltliche Gerichte kaum gebunden sieht. Der Experten-Arzt ist nicht viel besser, er wittert wie der Bischof einen Dammbruch, sieht bald Ärzte zum Morden verpflichtet, Suizid-Zahlen in die Höhe schnellen. Dagegen argumentieren die Befragenden, aber die Diskussion überhitzt, dreht hohl und raschelt wegen des vielen Papiers der Fußnoten und Zitate.

Dabei braucht es weder Augustinus noch Thomas von Aquin, noch antike Gelehrte, um im Sinne des höchsten deutschen Gerichts sagen zu können: Wer aus freiem Willen seinem Leben in Würde ein Ende setzen will, darf dies tun und sich von einem Arzt helfen lassen. Das Leben gehört dem, der es lebt.

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