Prozess in Ebersberg:Staatsanwaltschaft verwechselt Angeklagte

Prozess in Ebersberg: Das Amtsgericht in Ebersberg.

Das Amtsgericht in Ebersberg.

(Foto: Christian Endt, Fotografie & Lic)

Ein Fehler bei den polizeilichen Ermittlungen führt zu einem kuriosen Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

Dass bei turbulenten Schlägereien unter Einfluss von reichlich Alkohol in den Gedächtnisprotokollen der Beteiligten gerne mal etwas durcheinandergeht, ist keine Seltenheit. Eher ungewöhnlich ist es dagegen, wenn die Polizei bei ihren Ermittlungen die Beschuldigten verwechselt, dieser Fehler anschließend von der Staatsanwaltschaft übernommen wird und so zwei Angeklagten vor Gericht jeweils das Vergehen vorgeworfen wird, das in Wirklichkeit der andere begangen hat. So vor Kurzem tatsächlich passiert am Ebersberger Amtsgericht in einem Verfahren gegen zwei junge Männer, die zusammen wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt waren.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll sich Folgendes zugetragen haben: Die beiden Männer, ein heute 21-Jähriger und sein 20-jähriger Freund, sollen im April vergangenen Jahres uneingeladen auf einer Party im nördlichen Landkreis Ebersberg aufgeschlagen sein und dort für Radau gesorgt haben. Konkret soll der jüngere der beiden zwei anderen Besuchern insgesamt vier Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Der Ältere hat sein Opfer der Anklage zufolge mehrfach gegen die Beine getreten, nachdem es durch die vorherigen Hiebe schon leicht ausgeknockt war.

Die beiden beschuldigten Männer aus dem Nachbarlandkreis München allerdings bestritten die Vorwürfe - aus gutem Grund, wie sich im Lauf der Verhandlung herausstellen sollte. Denn nachdem eine ganze Reihe von Zeugen durch ihre, wie fast alle sagten, alkoholbedingten Wissenslücken - so wusste eines der Opfer sogar selbst nicht mehr, dass es überhaupt geschlagen wurde - Richter Markus Nikol und seinen beiden Schöffen die Wahrheitsfindung nicht gerade leicht gemacht hatten, folgte ein bemerkenswerter Auftritt eines weiteren Partygastes.

Dessen Erinnerungen an den Abend stellten sich als weitaus weniger lückenhaft heraus als die seiner drei Vorredner. So habe er etwa genau beobachtet, wie der 21-Jährige einem anderen Mann zweimal unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. "Später hat er dann noch weitere Schläge verteilt", so der Zeuge vor Gericht. Auch will er beobachtet haben, wie sein jüngerer Freund einen Partybesucher getreten hat. Für das Gericht war das an sich eine recht wertvolle Aussage, hätte es da nicht ein kleines Problem gegeben: Der Mann schilderte seine Beobachtungen genau umgekehrt, als in der Anklageschrift vermerkt.

Entsprechend empfindlich reagierten auch die beiden Verteidiger der Beschuldigten, die den Zeugen sofort ins Kreuzverhör nahmen. Wie er sich denn den Unterschied zwischen seiner Version und derjenigen der Staatsanwältin erkläre, wollte einer der beiden Rechtsanwälte wissen. Und: Ob es sein könne, dass er die Angeklagten verwechsle? Doch der junge Mann ließ sich nicht beirren. "Ich sage nur das, was ich weiß." Eine Verwechslung jedenfalls könne er ausschließen.

Diese sachlich vorgetragen Angaben ließen alle Verfahrensbeteiligten etwas ratlos zurück. Allen voran aber die Staatsanwältin, die in einer Prozesspause offenbar nochmals einen gründlicheren Blick in ihren Aktenordner warf. Und dort war tatsächlich im Bericht des ermittelnden Polizeibeamten vermerkt worden, dass sich bereits seine Kollegen am Tatabend bei der Personenbeschreibung nicht sicher gewesen seien. Dieser Verdacht einer Verwechslung der beiden jungen Männer hatte sich vor Gericht nun noch erhärtet. Der Staatsanwältin blieb deshalb nicht viel anderes übrig, als ihre Anklage kurzerhand zu korrigieren: Nun soll der ältere der beiden die Faustschläge und der Jüngere die Tritte verteilt haben.

Dieser Version stimmten, nachdem ihnen durch ein Rechtsgespräch vom Gericht ein Strafrahmen in Aussicht gestellt worden ist, dann auch die beiden Beschuldigten zu. Richter Markus Nikol verurteilte den 20-Jährigen deshalb zu 40 Stunden sozialer Arbeit. Deutlich härter hat es allerdings seinen älteren Freund getroffen. Da dieser bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war und unter anderem schon vier Wochen in Dauerarrest verbracht hatte, kam das Gericht nicht um eine Jugendstrafe über acht Monate auf Bewährung herum. Außerdem muss der junge Mann 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einen Anti-Aggressionskurs besuchen und darf zudem ein Jahr lang keinen Alkohol trinken.

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Frank Clauß

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