Sanktionsmechanismus:Wo es wehtut

Michael Roth, MdB, SPD. 17.01.2020 Berlin Deutschland *** Michael Roth, MdB, SPD 17 01 2020 Berlin Germany PUBLICATIONxI

Warnt vor einem Scheitern des Finanzpakets: Michael Roth, SPD.

(Foto: Thomas Imo/photothek)

Die Bundesregierung will finanzielle Strafen bei Rechtsstaats-Verstößen anderer EU-Staaten durchsetzen.

Von Daniel Brössler

Es sind zwei Sätze, die man zusammen lesen muss. "Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung, die dem Schutz der finanziellen Interessen der Union zukommt", lautet der erste. "Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung, die der Achtung der Rechtsstaatlichkeit zukommt", der zweite. Beide stehen im großen Finanz-Kompromiss, auf den sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrem Gipfel im Juli geeinigt haben. Theoretisch war das ein Durchbruch. Erstmals machten sich die Chefs eine alte Forderung zu eigen: EU-Staaten, die das Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit verletzen, sollen das da zu spüren bekommen, wo es wehtut: beim Geld.

In der Praxis bleibt die Frage, ob das gegen den Widerstand von ziemlich sicher betroffenen Ländern wie Polen und Ungarn wirklich durchgesetzt werden kann. Das muss nun auch die Bundesregierung beantworten, die darin "eine große Priorität" ihrer EU-Ratspräsidentschaft sieht, wie Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) versichert. "Jedem muss jetzt klar sein: Ohne Rechtsstaatskonditionalität, die diesen Namen verdient, droht das Gesamtpaket für den mehrjährigen EU-Haushalt und die weiteren Corona-Hilfen zu scheitern. Das will niemand", sagte er der Süddeutschen Zeitung.

Natürlich gebe es bei "einigen wenigen Staaten" noch Vorbehalte, aber die übergroße Mehrheit wolle aus "vollster Überzeugung" die Einführung eines solchen Instruments. Er setze "nach wie vor darauf, dass wir am Ende alle Staaten an Bord kriegen", sagt Roth. Das soll allerdings nicht zum Preis einer Verwässerung geschehen. "Ich wünsche mir, dass wir dieses Instrument niemals zur Anwendung bringen müssen. Aber wenn wir es anwenden, dann muss es auch greifen und spürbar Wirkung entfalten", sagt Roth. In einer ganzen Reihe von EU-Staaten sei es überhaupt nicht möglich, ohne EU-Zuschüsse die nötigen öffentlichen Investitionen zu tätigen. "Da kann es für eine Regierung schon schmerzhaft werden, wenn Zahlungen ausbleiben", warnt der SPD-Politiker.

Erstmals will die EU-Kommission nun bis Ende des Monats einen Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten vorlegen. Schlechte Noten führen allerdings nicht zu geringeren EU-Zahlungen. Dazu wird jenes neue Instrument benötigt, auf das sich die Regierungschefs bisher nur sehr allgemein verständigt haben. Die EU-Kommission messe der Rechtsstaatlichkeit "größte Bedeutung" bei, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union. EU-Geld sei deshalb "vor jeder Art von Betrug, Korruption und Interessenkonflikten" zu schützen. Vielen EU-Parlamentariern war das deutlich zu wenig. "Ich bin fassungslos", twitterte die Vize-Präsidentin Katarina Barley (SPD). Von der Leyen habe kein Wort gesagt zu finanziellen Konsequenzen bei systematischen Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit.

Bereits 2018 hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, die Auszahlung bestimmter Finanzhilfen an die Rechtsstaatlichkeit zu koppeln. Dieser Idee nach hätten die EU-Staaten nur mit qualifizierter Mehrheit ein solches Verdikt überstimmen können. Nun aber soll es nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs umgekehrt laufen. Gekürzte Zahlungen müssten mit qualifizierter Mehrheit gebilligt werden. 15 der 27 EU-Staaten mit einer Gesamtbevölkerung von 65 Prozent der EU müssten zustimmen. Diese Hürde gilt als hoch, aber nicht als unüberwindlich.

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