SZ-Jobcoach:Darf der Chef blaue Schuhe verlangen?

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(Foto: Jessy Asmus)

In einer Arztpraxis schreibt der Dresscode weiße Hosen und blaue Schuhe vor. Die Schuhe sollen die Angestellten selbst kaufen. Ist das rechtens?

SZ-Leserin Magdalena M. fragt:

Ich habe einen neuen Job als medizinische Fachangestellte in einer Hautarzt-Praxis. Die Poloshirts werden gestellt, dazu soll ich weiße Hosen tragen und Schuhe in weiß oder blau wie das Shirt. Weiße Hosen habe ich genug, aber keine passenden Schuhe. Meine blauen Schuhe sind aus Samt und mit Blumenmuster. Wenn der Arzt mich nun auffordert, mir zum Beispiel Birkenstock zu kaufen, kann ich ihn dann bitten, mir den Betrag für die Schuhe zu erstatten? Schließlich kaufe ich sie nur nach seinem Wunsch. Ist er dann nicht selber dafür zuständig?

Ina Reinsch anwortet:

Liebe Frau M., in vielen Berufen tragen Beschäftigte spezielle Kleidung. Köche, Kaminkehrer, Kellner, Krankenpfleger - sie alle erkennt man an ihrer Garderobe. Allerdings gibt es Unterschiede bei der Frage, ob Beschäftigte ihre Arbeitskleidung selbst bezahlen müssen. Existieren keine Vorschriften zum Tragen bestimmter Kleidung, müssen sie diese auf eigene Kosten anschaffen. Eine Abteilungsleiterin, die oft Termine mit Geschäftskunden wahrnimmt und deshalb Hosenanzüge mit Blusen trägt, muss diese selbst bezahlen. Das Argument: Sie kann diese Kleidung auch in der Freizeit anziehen, zum Beispiel bei einer Familienfeier.

In anderen Berufen gibt es dagegen eine fest vorgeschriebene Dienstkleidung wie etwa bei Polizei oder Zugbegleitern. Diese muss vom Arbeitgeber finanziert werden. Das gilt auch für alle Sachen, die vom Gesetzgeber als Schutzkleidung vorgeschrieben sind. So zählen etwa Schutzbrillen, Helme, Sicherheitsschuhe in vielen Handwerksberufen zu den Utensilien, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss. Im medizinischen Bereich gehört dazu auch spezielle Bereichs- und Schutzkleidung für den OP-Bereich wie Kittel und Handschuhe - und zwar nicht nur in Krankenhäusern sondern auch bei niedergelassenen Ärzten wie zum Beispiel Gastroenterologie.

Als medizinische Fachangestellte (MFA) in einer Hautarztpraxis gibt es für den normalen Sprechstundenbetrieb allerdings keine gesetzliche Vorschrift zum Tragen einer bestimmten Kleidung. Zwar gilt die Farbe weiß als Erkennungszeichen medizinischer Berufe. Das weiße Outfit zählt aber nur als Arbeitskleidung, also Kleidung, die anstelle oder in Ergänzung zur Privatkleidung getragen wird. Es hat nur eine eingeschränkte Schutzfunktion und dient vor allem der Schonung der privaten Sachen. Gleichwohl dürfen diese Kleidungsstücke aus Hygienegründen nicht außerhalb der Praxis getragen werden.

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Inzwischen gibt es zahlreiche Praxen, die von Weiß abweichen. So möchten viele Ärztinnen und Ärzte, dass ihre Mitarbeiter ein Shirt in einer bestimmten Farbe mit weißer Hose tragen. Hier gilt: Gibt es keine konkreteren Vorgaben, müssen die Mitarbeiter die Garderobe in der Regel selbst bezahlen. Schreibt der Chef aber ein spezielles Poloshirt mit Praxislogo vor, muss er es auch finanzieren.

Das gilt im Prinzip auch für die Schuhe. Wünscht Ihr neuer Arbeitgeber weiße oder blaue Schuhe, lässt aber Marke, Material und Stil offen, müssen Sie selbst dafür aufkommen. Trotzdem können Sie natürlich nachfragen, ob er bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Verlangt er dagegen ein ganz spezielles Birkenstockmodell, muss er es auch bezahlen.

Sollte auf Ihr Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für MFA Anwendung finden, sind Sie bei der Kleiderfrage etwas besser dran. In § 15 des Manteltarifvertrags ist nämlich festgelegt, dass der Arbeitgeber die notwendige Schutz- und Berufskleidung, mindestens jedoch zwei Berufskittel pro Jahr, unentgeltlich zur Verfügung stellen muss. Der Gehalts- und Manteltarifvertrag für MFA gilt unmittelbar zwingend aber nur, wenn der Arzt Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband und die MFA Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe ist.

Ina Reinsch ist Rechtsanwältin, Buchautorin und Referentin in München. Sie befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Arbeitsrecht.

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