Aktuelles Lexikon:Autonomes Fahren

Tesla-Fahrer sitzen oft einem großen Missverständnis auf: Ein Nickerchen bei Tempo 150? So weit ist die Technik noch lange nicht.

Von Joachim Becker

Der Traum vom autonomen Fahren: Bei 150 km/h die Sitze zurückklappen und ein Nickerchen machen. In Kanada musste die Autobahnpolizei gerade einen Tesla-Fahrer aus diesem süßen Schlummer reißen. Der Wagen kann und darf überhaupt nicht autonom fahren, auch wenn es Tesla-Fahrer immer wieder ausprobieren. Der sogenannte Autopilot an Bord ist nur ein Assistenzsystem nach dem internationalen Level 2: Er ist nicht besonders rechenstark und sieht wenig, deshalb darf er nicht mit dem Autopiloten eines Flugzeugs verwechselt werden; der Flugverkehr ist viel weniger komplex und wird von einer Leitstelle überwacht. Von Mitte 2021 an will Mercedes den Computer erstmals im Regelbetrieb chauffieren lassen, der Wagen überwacht den Fahrer allerdings per Innenraumkamera. Sobald der Verkehr schneller als mit 60 km/h fließt, muss er die Verantwortung übernehmen. Dieses hoch automatisierte (Stau-)Fahren - Level 3 - wird nur auf einfachen Autobahnabschnitten ohne Baustellen erlaubt sein. Im nächsten Schritt will das Bundesverkehrsministerium ein Gesetz für komplett führerlose Fahrzeuge - Level 4 - vorstellen. Von 2022 an sollen die rollenden Roboter auf deutschen Straßen unterwegs sein, zunächst in Testflotten mit Sicherheitsfahrern hinter dem Steuer. Die dürfen erst recht nicht schlafen.

© SZ vom 19.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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