Baupolitik im Isartal:Schäftlarn zieht Außengrenzen

Auf dem Grundstück der Waltrichstraße 23 darf nach Auffassung der Gemeinde Schäftlarn kein weiteres Haus gebaut werden. Es befinde sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Das hat Schäftlarns Bauamtsleiter Andreas Porer in der jüngsten Gemeinderatssitzung leidenschaftlich juristisch dargelegt. Er reagierte damit auf eine Stellungnahme des Landratsamtes, welches das Grundstück planungsrechtlichen als Innenbereich beurteilt hatte. Das Grundstück oberhalb der Klosterstraße ist nach Süden durch einen Steilhang begrenzt und landschaftlich schön gelegen. "Das Haus würde an einer sehr exponierten Stelle sehr deutlich hervortreten", sagte Bürgermeister Christian Fürst. Er rechnet mit einer juristischen Auseinandersetzung. Der Grundstückseigentümer ist ein bekannter Bauunternehmer.

© SZ vom 19.09.2020 / mhes - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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