Bundesrat:Beschlüsse zur Gesundheit

Der Bundesrat hat am Freitag die lange umstrittenen Neuregelungen zur Intensivpflege gebilligt. Damit bleibt die Betreuung zu Hause weiterhin möglich - allerdings unter strengen Qualitätsvorgaben. Ambulante Pflegedienste werden zur Zusammenarbeit mit Fachärzten verpflichtet. Nur besonders qualifizierte Ärzte können eine außerklinische Intensivpflege anordnen. Überprüft wird die Qualität der Versorgung von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen durch eine persönliche Begutachtung. Beschlossen wurde außerdem, dass die knapp 2000 Kliniken in Deutschland über die Corona-Krise hinaus eine Milliarden-Spritze für Investitionen erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde mit den Stimmen von Koalition und FDP angenommen. Der Bund stellt drei Milliarden Euro bereit. Krankenhäuser sollen investieren, um Notfallpatienten besser versorgen zu können und ihre Digitalisierung voranzubringen.

© SZ vom 19.09.2020 / KNA, dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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