Prozess um Kita:Streit um Schwabinger Elki beigelegt

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Das Eltern-Kind-Zentrum und Anwohner kämpften jahrelang vor Gericht gegeneinander - etwa wegen Veranstaltungen und Fahrrädern. Nun gibt es einen Kompromiss.

Von Stephan Handel

Der jahrelange Rechtsstreit um die Kindertagesstätte Elki in Schwabing ist beendet: Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Dezember die Klage eines Nachbarn wegen Lärmbelästigung großteils abgewiesen hatte, einigten sich Kläger und Elki-Verein am Dienstag nun gütlich vor dem Oberlandesgericht über die noch verbliebenen Punkte.

Der Beginn der Prozess-Serie datiert aus dem Jahr 2012, damals klagten mehrere Bewohner des Hauses in der Nordendstraße gegen den Trägerverein des Eltern-Kind-Zentrums. Sie beanstandeten vor allem, dass die Räume der Kita nicht, wie in einem Beschluss der Eigentümerversammlung vorgesehen, als "Laden mit Lager" genutzt werden und dass deshalb unzulässige und unzumutbare Lärmbelästigungen entstehen würden. Das Landgericht München gab den Klägern recht, das Oberlandesgericht lehnte die Berufung ohne Verhandlung per Beschluss ab.

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Vor dem BGH aber geschah im Dezember 2019 die Wende: Der V. Zivilsenat entschied, dass "Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen durch Kinder hervorgerufen werden, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung" sei. Den Hauptantrag der Kläger wies das Gericht komplett zurück - in ihm wurde verlangt, den Betrieb komplett einzustellen, also die Kita zu schließen. Zwei sogenannte Hilfsanträge aber verwies der BGH zur erneuten Entscheidung an das OLG zurück: In ihnen hatten die Kläger verlangt, Elki-Veranstaltungen, die sich nur an Erwachsene richten, so zu beschränken, dass dabei nicht mehr als 80 Personen anwesend sein dürfen. Außerdem sollte es verboten werden, Fahrräder und Kinderwagen auf einer Außenfläche abzustellen.

Darüber hatte also der 18. Zivilsenat des OLG am Dienstag zu verhandeln. Es war ein hartes Stück Arbeit für den Vorsitzenden Richter Günther Puhm und seine beiden Beisitzerinnen - obwohl Puhm gleich zu Beginn klargemacht hatte, dass die - zumindest vorläufige - juristische Sympathie des Senats zu dem Beklagten neige, also zu Elki. Das hielt aber die Anwältin der Kläger nicht davon ab, erst einmal zu verkünden, dass ein Vergleich auf jeden Fall auch Schallschutzmaßnahmen beinhalten müsse. Daraufhin musste sie sich vom Elki-Anwalt belehren lassen, dass das nicht zur Verhandlung stehe, weil nämlich das BGH-Urteil deutlich sage, dass Geräusche spielender Kinder zu akzeptieren seien: "Sie verkennen die Situation, es besteht kein Anlass, jetzt noch Zugeständnisse zu machen."

Ein bisschen mehr Ruhe, etwas weniger Besucher - damit können beide Seiten leben

Es benötigte die geballte Überredungskunst eines Richters und zweier Richterinnen, die beiden Parteien zu überzeugen, dass es doch vernünftiger sei, zu kooperativer Nachbarschaft zurückzukehren. Die Vereinsvorsitzende Jacky Frey sagte, sie dächten sowieso über Schallschutz nach, sie könnten sich nur jetzt nicht dazu verpflichten, weil die Finanzierung noch nicht geklärt sei.

Das beruhigte die Kläger-Anwältin ein bisschen, sodass Günther Puhm nach fast zweistündiger Verhandlung einen Vergleich diktieren konnte: Auf der Außenfläche dürfen zwar Kinderwagen, aber keine Fahrräder mehr abgestellt werden - dabei wurde noch kurz diskutiert, ob das dann auch für Fahrradanhänger gelte, geschweige denn für Kindersitze auf Fahrrädern. Bei Veranstaltungen, die sich nur an Erwachsene richten, verpflichtet sich Elki, nicht mehr als 50 Gäste gleichzeitig einzulassen. An der Eingangstür der Kita wird ein Schild angebracht, durch das die Besucher beim Betreten und Verlassen zu Ruhe und Rücksichtnahme aufgefordert werden. Und mindestens einmal im halben Jahr werden sich die beiden Nun-nicht-mehr-Streithansel treffen, um auftretende Probleme gutnachbarlich zu regeln. "Ich bin froh", sagte Jacky Frey nach der Verhandlung, "dass der Streit jetzt endlich vorbei ist."

© SZ vom 23.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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