Neufahrn:Fischteich bekommt einen Zaun

Es ging um einen Fischteich. Aber dabei wurde im Bauausschuss auch die Bayerische Verfassung zum Thema. Denn dort steht, dass der "Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur" ein Grundrecht darstellen. Dieses wurde in der Vergangenheit schon öfter zu einem Diskussionsthema, wenn zum Beispiel der freie Zugang zu den Ufern großer Seen im Freistaat bedroht schien. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass Ausflüglern jede Form der Freizeitgestaltung und Sportausübung generell erlaubt werden muss - erst recht nicht, wenn es dabei um besagten Teich einer Fischzucht in Moosmühle geht. Der Besitzer hatte im Ausschuss deshalb auch kein Problem mit seinem Wunsch, das Gewässer noch besser einzuzäunen - zum Schutz des Teiches, aber auch zum Schutz möglicher Besucher, welche die Gefahren eines Baggerweihers unterschätzen könnten. Einstimmig wurde der neue Zaun genehmigt. Gegen eine Einfriedung des Betriebsgeländes auf der anderen Straßenseite hatten die Gemeinderäte ebenfalls keine Einwände.

© SZ vom 23.09.2020 / bg - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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