Mitten in Olching:Die Grenzen der Mülltaucher

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Herausgetaucht: leere Flaschen aus dem Olchinger See. (Foto: privat)

Nur ein für bestimmte Gewässer geltendes Schnorchelverbot kann die Unterwasser-Aktivitäten der ehrenamtlichen Umweltschützer stoppen

Kolumne von Stefan Salger

Völlig zu Unrecht klingt der Begriff "Mülltaucher" irgendwie anrüchig. Denn Mülltaucher verfolgen, in welcher Erscheinungsform sie auch auftreten, ehrenwerte Ziele. Da gibt es zum einen jene, die auch als Lebensmittelretter bezeichnet werden. Vornehmlich nach Ladenschluss durchstöbern sie Abfallcontainer von Discountern und Supermärkten und fischen dort raus, was viel zu schade zum Wegwerfen ist: Obst und Gemüse mit kleinen Druckstellen sowie Milch- und Fertigprodukte, bei denen lediglich das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist. Weit über die Grenzen des Landkreises hinaus haben sich die beiden Olchinger Studentinnen Caro und Franzi einen Namen gemacht. Sie wollten eine Strafe wegen Diebstahls nicht akzeptieren und fochten die Sache - wenn auch letztlich vergeblich - bis zum Bundesverwaltungsgericht durch. Für die Gesellschaft wäre es ein echter Segen, wenn nicht mehr so viele Ressourcen, die zeit- und energieaufwendig hergestellt und durch die Gegend gekarrt worden sind, einfach in der Mülltonne landen.

Mehr im klassischen Gefilde sind die Mülltaucher unterwegs, die jüngst dem Olchinger See mit Schnorchel und Taucherbrille drei Stunden lang auf den Grund gegangen sind. Das ehrenamtliche und sehr löbliche Heraustauchen von Unrat wirft jenseits der Ökologie sogar einen, wenn auch eher symbolischen Ertrag ab. Einen Schatz fanden Stefan Plate sowie seine vier "Mittaucher" und das "Bodenpersonal" von Grünen und ÖDP bei den "World Cleanup Days" unterhalb der Wasserlinie zwar nicht. Dafür neben säckeweise Unrat etwa 50 Flaschen - großteils Pfandflaschen.

Im Gegensatz zu den Lebensmittelrettern konnten die Schnorchler den Konflikt mit dem Gesetz rechtzeitig umschiffen und ihren Plan, auch den Kleinen Olchinger See zu reinigen, über Bord werfen. Zwar hätte der Eigentümer gerne zugestimmt. Dessen Pachtvertrag mit dem Fischereiverband sehe aber ein generelles Schnorchelverbot vor, hieß es.

Vielleicht nehmen Fischereiverband und Bundesgesetzgeber ja die beiden Olchinger "Präzedenzfälle" zum Anlass, mal über sinnvolle Ausnahmen von der Regel nachzudenken.

© SZ vom 24.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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