Religionsfreiheit:Muezzin darf wieder rufen

Die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) darf in Oer-Erkenschwick nach fünf Jahren Streit wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen wies am Mittwoch eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Muezzinruf ab. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, sahen sich durch den Ruf in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Diese Ansicht teilte der 8. Senat des OVG nicht. "Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, dass andere ihren Glauben ausleben", sagte die Vorsitzender Richterin. Eine "erhebliche Belästigung" durch den Ruf sieht das OVG beim Kläger nicht.

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