Volkswagen:Weitere Anklage gegen Winterkorn

Im Dieselskandal von Volkswagen muss sich der frühere Konzernchef Martin Winterkorn auch wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation vor Gericht verantworten. Das Landgericht Braunschweig ließ am Donnerstag die Anklage gegen den 73-Jährigen ohne Änderungen zu. Demnach soll Winterkorn trotz Kenntnis vom Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung bei VW-Dieseln in den USA und des sich deshalb seit dem Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos, den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben. Tatsächlich wurde der Dieselbetrug erst auf Druck der amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015 aufgedeckt. Die Ad-hoc-Mitteilung, mit der Volkswagen die Börse informierte, wurde erst am 22. September 2015 veröffentlicht. Das sei geschehen, um den Börsenkurs der VW-Aktie zu beeinflussen, so die Ankläger. Winterkorn ließ diesen Vorwurf entschieden zurückweisen. Der Sachverhalt damals sei höchst kompliziert gewesen.

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