Amtsgericht:Geldstrafe wegen Volksverhetzung

Gilchinger verbreitet rassistische Posts auf sozialem Netzwerk

Ein Bild mit Gesichtern von Affen und dunkelhäutigen Männern mit Vollbart, dazu eine zotige Bemerkung, ein hämischer Spruch über einen Hund, der Somalier, Pakistaner und Türken totbeißt: So etwas hat ein Mann aus Gilching witzig gefunden, als er es vor zwei Jahren bei Instagram weiterverbreitete. Nun ist der 55-Jährige vom Amtsgericht in Starnberg wegen Volksverhetzung verurteilt worden und muss eine Geldstrafe bezahlen.

"Es war eine reine Dummheit von mir", sagte der Gilchinger in der Verhandlung. Er habe weder eine rechte Gesinnung noch habe er beabsichtigt, seine Posts öffentlich zugänglich zu machen. Nach eigenem Bekunden habe er diese Beiträge lediglich an seinen Neffen weiterleiten wollen. Der Hinweis einer Zeugin hatte die Polizei auf die geschmacklosen Beiträge im Internet aufmerksam gemacht.

Richter Franz von Hunoltstein räumte in der Verhandlung am Donnerstag ein, der Angeklagte mache zwar nicht den Eindruck, als sei er ein strammer Neonazi. Als harmlos könne man das Delikt allerdings nicht betrachten: "Diese Posts sind voll daneben. Die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft verfolgt so etwas zu Recht scharf", sagte der Richter, und fügte hinzu: "Und ich stehe da auch dahinter."

Der Gilchinger, der erst im Januar zur Zahlung von 1200 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde, muss nun eine weitere Geldstrafe in Höhe von 2625 Euro bezahlen. Was ihn noch härter trifft: Mit der zweiten Verurteilung und einer erneuten Eintragung ins Strafregister gilt er nun als vorbestraft.

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