Urteil:Rapper Gzuz zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

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Gzuz, bürgerlich Kristoffer Jonas Klauß, bei einem Gerichtstermin Anfang September. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)

Dem 32-Jährigen werden Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.

Von Max Sprick

"Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast?", fragte Richter Johann Krieten am Hamburger Amtsgericht den Angeklagten, den er außerdem noch als "Sozialrüpel" bezeichnete, bevor er ihn zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilte. Vor ihm auf der Anklagebank saß Kristoffer Jonas Klauß, 32 Jahre alt und besser bekannt unter seinem Rapper-Namen "Gzuz" (gesprochen Tschisses, ein Akronym für " Ghetto- Zeug un zensiert"). Auf seine Schlüsselbeine hat er sich "Fuck Cops" tätowiert, und auf dem Unterarm prangt großflächig die Zahl 129, in Anspielung auf den Paragrafen 129 des Strafgesetzbuches, der das Gründen einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Die Rapper-Vereinigung, der dieser Angeklagte als Frontmann vorsteht, heißt "187 Strassenbande", nach dem Mord-Paragrafen im kalifornischen Strafgesetzbuch.

Wenn ein sogenannter Gangster-Rapper wie Gzuz sich einschlägige Paragrafen tätowieren lässt oder "Schlag auf dein'n Kopf ein'n Aschenbecher" singt, heißt das ja nicht automatisch, dass er wirklich ein Gangster ist. Sowas könnte man auch als Teil jener Inszenierung abhaken, die viele Rapper-Kollegen pflegen, ohne tatsächlich mit den Paragrafen in Konflikt zu geraten. Gzuz aber fiel in den vergangenen Jahren zumindest in die Kategorie "gewaltbereiter Kleinkrimineller".

Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz, Körperverletzung

Ende 2011 wurde er wegen Diebstahls und Körperverletzung zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt, seine Haftstrafe verbüßte er noch vor seinem musikalischen Durchbruch. Seither tauchte er mit drei Solo-Alben und mehreren Samplern regelmäßig an der Spitze der Charts auf, spielte eine Nebenrolle im Streaming-Erfolg "4 Blocks" und sammelte Millionen Euro auf seinem Konto und Follower in sozialen Medien. Es gab zwar immer wieder Anklagen gegen ihn, wegen Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Sprengstoff- und das Waffengesetz und auch wegen Tierquälerei - ins Gefängnis aber musste Klauß nicht noch einmal, er kam mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon.

Bis jetzt. Nun wurde er wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung verurteilt. Unter anderem soll Klauß einer jungen Frau, die ein Selfie mit ihm machen wollte, mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben.

Auch vor Gericht verhielt er sich nicht gerade zahm. An einem vorherigen Prozesstag hatte Richter Krieten den Rapper sogar des Saals verwiesen, weil er immer wieder mit lauten Zwischenrufen gestört hatte, "da hatte er sich nicht unter Kontrolle", berichtet nun ein Gerichtssprecher. Medienberichten zufolge hatte der Rapper anwesende Fotografen beleidigt: "Hurensohn, Hurensohn - deine Mutter soll sterben!" Später entschuldigte er sich dafür.

Die Verteidigung legt Berufung ein

Klauß habe das Urteil ruhig aufgenommen, sei aber sichtlich angefasst gewesen, sagt der Sprecher. Sein Verteidiger, der aus verschiedenen TV-Produktionen bekannte Christoph Posch, habe Berufung eingelegt. Zuvor hatte Posch gefordert, Klauß in allen Anklagepunkten freizusprechen. "Bei jedem anderen im Saal wäre ein solches Verfahren eingestellt worden", hatte Posch erklärt. Nicht jedoch bei seinem Mandanten, der als "Staatsfeind" und "böser Gangster-Rapper" gelte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung beantragt. Das Gericht ging sogar darüber hinaus. Zusätzlich muss Klauß eine Strafe von 510 000 Euro zahlen.

"Sie inszenieren sich als Gangster-Rapper und wollen als Straftäter behandelt werden. Jetzt werden sie als Straftäter gewürdigt", sagte Krieten in seinem Schlusswort. Gzuz blieb stumm.

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