Leserdiskussion:Vorratsdatenspeicherung: Ihre Meinung zum EuGH-Urteil

Ein Richter oder eine unabhängige Behörde müssen nach dem Urteil eine großangelegte Datenerfassung absegnen. (Foto: dpa)

Der EuGH hat mit seinem Urteil am Dienstag das Verbot der Vorratsdatenspeicherung aufgeweicht: Bei einer akuten Bedrohung der "öffentlichen Sicherheit" könnten ausnahmsweise massenhaft Daten über Telefonate und Internetbesuche erfasst werden.

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  • Kommentar: Richtig, aber nicht ohne Risiko
  • Bericht: EuGH erlaubt Vorratsdatenspeicherung - aber nur für den Notfall

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