Steuererklärung:Union und SPD wollen Steuervorteile fürs Home-Office

Frau im Home-Office

In Zeiten von Corona arbeiten viele Menschen zu Hause. Wer das Home-Office steuerlich geltend machen will, tut sich bislang aber schwer.

(Foto: Bartek Szewczyk/imago images)

Bislang kann kaum jemand das Büro zu Hause von der Steuer absetzen. Finanzpolitiker von Union und SPD wollen das jetzt ändern.

Von Andreas Jalsovec

Der Esstisch in der Küche, der improvisierte Schreibtisch im Wohnzimmer oder die Arbeitsecke im Flur - das war für Millionen Beschäftigte in den vergangenen Monaten der Arbeitsplatz. Wegen der Corona-Pandemie mussten sie ins Home-Office ausweichen und arbeiten oft bis heute dort. Die zusätzlichen Aufwendungen für die Arbeit zu Hause jedoch können nur wenige bei der Steuererklärung für 2020 geltend machen, denn die Kriterien dafür sind streng. Das könnte sich nun aber ändern. Finanzpolitiker aus Union und SPD wollen die Bürger beim Home-Office steuerlich entlasten. Wie und in welcher Höhe das geschehen könnte - darüber wollen sie in den kommenden Wochen beraten.

Bislang ist es für die meisten Arbeitnehmer kaum möglich, zusätzliche Aufwendungen für die Arbeit zu Hause von der Steuer abzusetzen, etwa höhere Strom- und Heizkosten oder einen Anteil der Miete. Voraussetzung dafür ist ein separates Arbeitszimmer. Es muss mindestens zu 90 Prozent beruflich genutzt werden. Ein Gästebett oder andere private Dinge darin sind tabu. Die wenigsten Arbeitnehmer dürften einen solchen Raum haben. Und selbst dann können sie die Kosten dafür nur geltend machen, wenn für die Tätigkeit im Home-Office kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese strengen Steuerregelungen jedoch könnten wegen der Corona-Pandemie nun gelockert werden.

Man werde sich im Rahmen der Gespräche zum Jahressteuergesetz mit dem Thema befassen, sagten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann (CDU), und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding, der Süddeutschen Zeitung. Das Gesetz wird am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten.

Wer wegen des Gesundheitsschutzes nicht im Unternehmen, sondern zu Hause arbeite, "soll auch seine Aufwendungen steuerlich absetzen können", sagt Binding. Man wolle daher bei den Kosten des Home-Office Wege finden, "wie wir zu einer praxisnahen Berücksichtigung kommen". Der Steuerabzug dürfe dabei jedoch "zu keinem unvertretbaren Verwaltungsaufwand" führen.

CDU-Finanzpolitikerin Tillmann plädiert für einen "allgemeinen Freibetrag für zusätzliche Corona-Erschwernisse". Dieser soll nicht nur Arbeitnehmern im Home-Office zugutekommen, sondern eine "Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen Covid-19" sein. Tillmann will dafür rund 1,6 Milliarden Euro aus dem geplanten Familienentlastungsgesetz einsetzen. "Tatsächlich hat jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer in den letzten Monaten zusätzliche Belastungen gehabt", sagt die Politikerin - etwa durch ein höheres Gesundheitsrisiko, durch Ausgaben für Hygieneartikel oder eben für Aufwendungen für das Home-Office.

Im Bundesfinanzministerium heißt es, man prüfe stets, inwieweit weitere Hilfen wegen der Corona-Pandemie nötig seien. "Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen", sagte eine Sprecherin: "Gerade die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Home-Office bedürfen dabei einer besonderen Anerkennung." Arbeitnehmer könnten aber auch jetzt schon die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen, selbst wenn in der eigentlichen Arbeitsstelle ein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Nämlich dann, "wenn der Steuerpflichtige sich wegen der Corona-Krise dazu entschieden hat, von zu Hause aus zu arbeiten oder seinen Arbeitsplatz aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht aufzusuchen".

Die Regeln zum Home-Office sind nicht mehr zeitgemäß

Aber auch darüber hinaus hält etwa die FDP im Bundestag die Regelungen zum Home-Office für nicht mehr zeitgemäß. Sie "entsprechen nicht der gelebten Realität der Menschen", heißt es in einem Antrag, den die Fraktion Ende Oktober in das Parlament einbringen will. Die Steuerregeln müssten "endlich für die moderne Arbeitswelt passen", sagt der FDP-Finanzpolitiker und gelernte Steuerberater Markus Herbrand, der die Initiative angestoßen hat. In dem Antrag schlägt seine Partei vor, die alte Definition des "häuslichen Arbeitszimmers" im Steuergesetz zu ändern. Künftig solle vom "mobilen Arbeitsplatz" die Rede sein. Darunter falle die häusliche Arbeitsecke ebenso wie das mobile Arbeiten unterwegs. Um die Aufwendungen dafür als Werbungkosten geltend zu machen, plädiert die FDP für eine "Mobile-Office-Pauschale" von 1200 Euro im Jahr.

Gegen eine Änderung der Arbeitszimmerregelung spricht sich Lisa Paus aus. Die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen sieht "in erster Linie den Arbeitgeber in der Pflicht, seine Angestellten mit einer entsprechenden Büroausstattung im Home-Office zu versorgen sowie die Kosten eines Heimarbeitsplatzes zu übernehmen". Sie weist darauf hin, dass Arbeitnehmer auch jetzt schon Ausgaben für Arbeitsmaterial oder einen pauschalen Anteil der Telefon- und Internetkosten bei der Steuer angeben können, ohne ein reines Arbeitszimmer zu haben. Die Finanzbehörden müssten nun "Klarheit schaffen, was in dieser Ausnahmesituation darüber hinaus steuerlich absetzbar ist und was nicht".

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