Germering:Stadtrat lehnt Bürgerbegehren ab

Post plant Neubau in Germering

In Germering betreibt die Post bereits ein Paketverteilzentrum im Gewerbegebiet-Nord. Auf dem Gelände rechts daneben möchte der Logistikkonzern bis 2021 auch ein Briefzentrum bauen.

(Foto: Günther Reger)

Dem Votum über das Verfahren zum Post-Briefverteilungszentrum geht ein heftiger Streit voraus

Von Karl-Wilhelm Götte, Germering

Der Germeringer Stadtrat hat das eingereichte Bürgerbegehren gegen die Ansiedlung eines Post-Briefverteilungszentrums für unzulässig erklärt. Anträge von SPD, ÖDP, Linken und Grünen, das Bürgervotum per Ratsbegehren einzuholen, wurden ebenfalls mit 23 zu 16 Stimmen abgelehnt. Die komplette CSU-Fraktion, Oberbürgermeister Andreas Haas (CSU) und die drei Stadträte der Freien Wähler (FWG) hielten eine Bürgerbefragung für nicht legitim. Ob die Initiatoren des Bürgerbegehrens einen erneuten Anlauf nehmen, steht noch nicht fest.

Kerstin Funk von der beauftragten Münchner Rechtsanwaltskanzlei trug im Stadtrat nochmals ihre Argumente vor, warum sie das Bürgerbegehren, das mit 2302 Unterschriften das notwendige Quorum erfüllt hatte, aus formalen und inhaltlichen Gründen unzulässig betrachtet. Ihr Hauptargument: Auf den drei eingereichten Listen standen unterschiedliche Begründungen für die Unterschriftensammlung, die die Unterzeichner ihrer Meinung nach irregeführt und getäuscht hätten. Die Zitate auf den Listen waren dem Landesentwicklungsprogramm (LEP) oder einer angeblich veralteten Stellungnahme der Gewerkschaft Verdi entnommen. Besonders monierte Funk den Satz: "Die Germeringer müssen ausbaden, dass die Post ihr Grundstück in München teuer verkaufen will." Das Grundstück sei laut Post schon 2018 verkauft worden. "Zitate sind auch als Begründung zu werten", antwortete Funk dem SPD-Fraktionssprecher Daniel Liebetruth auf Nachfrage. Nicht nur er bezweifelte die von der Rechtsanwältin eingeräumte "wohlwollende Prüfung" des Bürgerbegehrens. Auch Grünen-Stadtrat Sepp Dürr überzeugte Funks negatives Gutachten nicht. Unter Corona sei das Unterschriftensammeln eine große Belastung und deshalb eine große Leistung gewesen, so Dürr. "Es muss von den Initiatoren gelogen worden sein", unterstelle die Rechtsauffassung der Juristin. "Haben sie den Grundbucheintrag gesehen, dass die Post ihr Gebäude an der Arnulfstraße in München bereits verkauft hat?", fragte er Funk "oder gibt es Rückfallklauseln?"

Funk sagte nichts dazu. Die Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei erfolgte laut Verwaltungs- und Rechtsamtsleiterin Dagmar Hager, da die Kommunalaufsicht keine Stellungnahme abgeben wollte. Sepp Dürr wollte von Funk noch wissen, wie viele Bürgerbegehren sie schon geprüft hätte und wie viele davon positiv beschieden wurden. Die Rechtsanwältin sprach von etwa 30 Prüfungen, wovon sie 25 bis 33 Prozent für zulässig erklärt habe.

Mit der Wortmeldung von CSU-Fraktionschef Oliver Simon nahm die Debatte dann richtig Fahrt auf. "Es sind hier rechtsstaatliche Spielregeln nicht beachtet worden", meinte er und sprach von "unwahren Tatsachenbehauptungen". Corona akzeptierte er nicht als Entschuldigung. "Recht und Gesetz" müssten eingehalten werden. "2302 Menschen - ich nicht - haben unterschrieben, diese Unterschriften kann man nicht als nicht vorhanden erklären", mischte sich Peter Klotz (FDP) ein. Simon legte nach und sprach von "militantem Vorgehen" der Initiatoren und davon, dass "zwei Stadträte mit unlauteren Mitteln auf Stimmenfang gegangen sind" - gemeint waren Tanja Pfisterer (ÖDP) und Johannes Landendinger (SPD). Jurist Simon verwendete dabei die Begriffe "Vorsatz, Mutwilligkeit und Inkompetenz", derer sich diese und andere Unterschriftensammler schuldig gemacht hätten. "Wir wurden gewählt, um Entscheidungen zu treffen", sagte Simon. Es sollte das Vertrauen in gewählte Institutionen untergraben werden. "Ich bin empört", erwiderte Liebetruth spürbar zornig. "Das ist eine Frechheit, was Sie sagen", unterstützte ihn Sepp Dürr.

Die Anträge von SPD, ÖDP, Linken und Grünen, der Stadtrat möge per Ratsbegehren den Bürgern ermöglichen, über das Briefverteilungszentrum abzustimmen, wurden abgelehnt. Auch FDP-Stadtrat Klotz votierte mit den Antragstellern. Zwei Stadträte der Grünen waren abwesend. Die FWG stimmte mit der CSU, nachdem FWG-Fraktionssprecherin Martina Seeholzer sich nahezu wortgleich der Argumentation von Simon angeschlossen hatte. Der Antrag von Stefanie Lehenmeier (Linke) auf namentliche Abstimmung war zuvor ebenfalls abgelehnt worden.

Uli Baab, eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, zeigte sich nach der Entscheidung enttäuscht darüber, dass bei der CSU offenbar "Fraktionszwang herrschte". Den FWG-Stadträten bescheinigte sie, "eine Schattengruppe der CSU" zu sein. Empört war sie über die Behauptungen von Oliver Simon: "Die Unterstellung der arglistigen Täuschung war diskreditierend." Baab will sich jetzt schlau machen, ob sie ein erneutes Bürgerbegehren startet: "Die Energie dazu bringe ich auf."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: