Gesetz gegen Hassrede:Steinmeier legt Bundesregierung offenbar Nachbesserung nahe

Hass-Botschaft

Der Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität bereits im Juni beschlossen.

(Foto: Lukas Schulze/dpa)

Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität liegt wegen verfassungsrechtlicher Zweifel seit Monaten beim Bundespräsidenten. Der schlägt nun einen ungewöhnlichen Weg ein.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es sollte ein wirkungsvolles Instrument gegen Hass im Netz werden: Das am 18. Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist ein zentrales Projekt von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Doch wegen verfassungsrechtlicher Zweifel zögerte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Woche um Woche die Ausfertigung des Gesetzes hinaus. Nun hat sich der Bundespräsident offenbar entschieden, der großen Koalition eine Chance zur Nachbesserung zu geben.

Er werde das Ausfertigungsverfahren aussetzen, um "die Verabschiedung einer entsprechenden Änderungsregelung durch Bundestag und Bundesrat abzuwarten", heißt es in einem Schreiben des Bundesräsidialamts an den Bundesrat, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Steinmeier habe die Bundesregierung gebeten, die Änderungen "möglichst unverzüglich zu erarbeiten und einzubringen".

Das Gesetzespaket enthält erstmals eine Anzeigepflicht für die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter. Sie müssen rechtswidrige Posts an das Bundeskriminalamt melden. Weil damit aber der Abruf sogenannter Bestandsdaten verbunden wäre, also etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum, ist sehr wahrscheinlich, dass das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht scheitern würde. Denn das Gericht hatte am 17. Juli - also nachdem der Bundestag das Hate-Speech-Gesetz beschlossen hatte - einen Beschluss veröffentlicht, wonach auch der Abruf solcher eigentlich nicht sonderlich sensiblen Daten an gewisse Voraussetzungen geknüpft werden muss. Das bezog sich zwar auf Telekommunikationsunternehmen, doch der Beschluss dürfte auf soziale Netzwerke übertragbar sein, so sehen es zumindest die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. Den Abruf solcher Daten verfassungskonform zu regeln, stellt keineswegs eine unüberwindliche Hürde dar.

In dem nun bei Steinmeier lagernden Gesetz sind freilich überhaupt keine nennenswerten Einschränkungen formuliert. In dem Karlsruher Beschluss heißt es dazu: "Auch Auskünfte über Daten, deren Aussagekraft und Verwendungsmöglichkeiten eng begrenzt sind, dürfen nicht ins Blaue hinein zugelassen werden."

Auch im Bundespräsidialamt scheint man keine Zweifel zu haben, dass das Regelwerk unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. In dem Schreiben, das Amtschef Stephan Steinlein verfasst hat, heißt es, Steinlein habe am Rande einer Kabinettssitzung mit Lambrecht über das Gesetz gesprochen. "Dabei war die Verfassungswidrigkeit der betreffenden Normen nicht streitig." Dem Brief zufolge gilt dieser Befund auch für das Zollfahndungsdienstgesetz, das ebenfalls der Ausfertigung harrt. Dem Bundespräsidialamt, so heißt es weiter, sei mitgeteilt worden, dass unter Federführung des Bundesinnenministeriums eine Änderung bis Jahresende erfolgen sollte.

Der nun von Steinmeier eingeschlagene Weg ist ungewöhnlich. Der Bundespräsident kann zwar die Ausfertigung eines Gesetzes verweigern, wenn er es für verfassungswidrig hält. Steinmeier möchte aber das bereits beschlossene Gesetz erhalten - nur einzelne korrigierte Paragrafen sollen nachgeschoben werden.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast kritisierte, dass wegen eines handwerklich schlecht gemachten Gesetz nun die effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus weiter verzögert werde. "Das hätte man besser machen können und müssen", sagte sie zur SZ. Denn auch wenn der Beschluss aus Karlsruhe erst nach der Abstimmung im Bundestag die Öffentlichkeit erreicht habe, seien die Bedenken längst absehbar gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2012 ähnliche Befugnisse zum Datenabruf beanstandet. Die Grünen haben daher ein zweistufiges Verfahren vorgeschlagen, bei dem die sozialen Netzwerke zunächst nur den mutmaßlich rechtswidrigen Post ans BKA übermitteln, das dann - sofern es einen Anfangsverdacht bejaht - die Daten abrufen kann.

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