Beachvolleyball:Urteil mit Signalwirkung

Beachvolleyball - Kim Behrens und Cinja Tillmann

Kein Duo für die Zukunft? Zumindest in diesem Jahr haben Kim Behrens (links) und Cinja Tillmann die These des Verbands mit Leistungen widerlegt.

(Foto: Frank Molter/dpa)

Das deutsche Duo Behrens/Tillmann klagt erfolgreich gegen den eigenen Verband, weil der sie nicht nominiert hatte. Die Entscheidung könnte auch für andere Sportverbände Folgen haben.

Von Sebastian Winter

Es gibt Schöneres, als im Urlaub auf einen laufenden Gerichtsprozess achten zu müssen. Aber Cinja Tillmann und Kim Behrens hatten es sich ja so ausgesucht. Im November 2019 verklagten die Beachvolleyballerinnen, die vor drei Wochen mit Silber die einzige deutsche Medaille bei den verregneten und windgepeitschten Europameisterschaften in Lettland gewonnen haben, den Deutschen Volleyball-Verband (DVV). Der Grund: Ihre Nichtnominierung für sieben internationale Turniere und die damit verbundenen finanziellen Verluste und massiven Einschränkungen in ihrer Berufsausübung.

Am späten Mittwochnachmittag hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt Behrens und Tillmann nun recht gegeben. Der Verband muss 17 000 US-Dollar (knapp 14 500 Euro) Schadenersatz zahlen, kann aber noch Berufung einlegen. Auch wenn die Summe unter den geforderten 25 000 Euro liegt, zeigte sich Tillmann im Urlaub in Griechenland "erfreut über das Urteil. Uns war wichtig, dass wir Recht bekommen in dieser Ungleichbehandlung."

Behrens, 28, und Tillmann, 29, hatten sich in der Saison 2019/20 international die nötigen Punkte für einen Start erkämpft und im Ranking immer zumindest eins der Nationalteams hinter sich gelassen. Anfang 2019 waren sie das viertbeste deutsche Frauenteam in der Weltrangliste. Dem DVV war das egal. Er sah das größere Potenzial im aktuellen Olympiazyklus bei Margareta Kozuch/Laura Ludwig, Karla Borger/Julia Sude, Sandra Ittlinger/Chantal Laboureur sowie Victoria Bieneck/Isabel Schneider. Dieses Quartett sollte um die Olympia-Qualifikation spielen und die Punkte dafür auf der Weltserie sammeln - und nicht zwei nicht mehr ganz junge Akteurinnen, die obendrein beide ausgebildete Abwehrspielerinnen sind. Auch diese Konstellation, die das gängige Modell Blockspezialist/Abwehrspezialist aushebelt, ist dem DVV ein Dorn im Auge. Also nominierte der Verband Behrens/Tillmann einfach nicht für die internationale Bühne - oder lud es gar von Turnieren wieder aus. An der EM durften die späteren Silbergewinnerinnen Behrens/Tillmann nur teilnehmen, weil das Nationalteam Borger/Sude wegen Corona-Bedenken absagte.

Eine Einigung im Streit mit dem DVV hatte es zuvor auch in mehreren Schlichtungsgesprächen nicht gegeben, Behrens und Tillmann sahen als Lösung nur noch den Klageweg. Die Richter stellten nun fest, dass der Verband seinen Athletinnen Schadenersatz schulde, "weil er sie ohne sachlich gerechtfertigten Grund anders behandelt habe als die übrigen Nationalteams", wie es in einer Mitteilung des Landgerichts Frankfurt heißt. Der Verband habe eine Monopolstellung und sei daher verpflichtet, "jeden für Wettkämpfe zu nominieren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt".

17 000 Dollar bekommt das Duo vom Verband - die Olympischen Spiele hat es längst verpasst

Das Urteil ist ein Schlag für den DVV, der fest mit einem juristischen Erfolg gerechnet hatte - auch weil er sich weiter als alleiniger Herr über Nominierungskriterien und Auswahl der Nationalteams sieht. "Das Urteil hat mich und unsere Anwälte überrascht. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir (...) noch nichts sagen. Wir werden uns nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung sorgfältig mit dieser auseinandersetzen und die Möglichkeiten einer Berufung prüfen", sagte Verbands-Sportdirektor Niclas Hildebrand in einer schriftlichen Stellungnahme.

Das Urteil weist über den Fall von Behrens und Tillmann hinaus, denn eine Monopolstellung bei der Nominierung von Athleten nimmt schließlich nicht nur der DVV in Anspruch, sondern auch jeder andere Sportfachverband. "Interessantes Urteil. Mal sehen, ob es rechtskräftig wird ... dann mit sportartübergreifenden Auswirkungen auf Schiedsklauseln und Nominierungspflicht für nationale Spitzenverbände", schrieb Christoph Dieckmann, der frühere Beachvolleyball-Europameister und Olympiafünfte, auf seiner Facebook-Seite. Das Gericht hatte im Fall von Behrens/Tillmann auch festgestellt, dass die Schiedsvereinbarung zwischen Team und Verband unwirksam sei, "weil die Klägerinnen sich ihr nicht freiwillig unterworfen haben". Es berief sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Bei dieser Schiedsvereinbarung geht es im Kern darum, dass sich Sportler ausschließlich der Gerichtsbarkeit des Sports unterwerfen.

Tillmann hoffte in ihrem Urlaub am Telefon, dass Signalwirkung von der Entscheidung ausgeht: "Ich freue mich auch für andere Sportler, wenn sie das Urteil ermutigt, ihre Stimme zu erheben. Fairness im Sport sollte oberstes Prinzip sein, daran haben sich auch Verbände zu halten." Für sie und Behrens kommt die Entscheidung indes zu spät. Sie sind in der Weltrangliste auch durch ihre fehlenden Spiele auf Platz 36 abgerutscht und haben keine Olympia-Chance mehr. "So wie es aussieht, wird das Team sich auflösen", sagt ihr Trainer Hans Voigt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es also ein Sieg mit sehr bitterem Beigeschmack.

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