Nachlass:Was hinter dem Zerwürfnis im Tengelmann-Erbstreit steckt

Tengelmann-Filiale in München, 1961

Kunden an der Kasse des Tengelmann-Geschäfts im Münchner Stadtteil Fürstenried, aufgenommen im Jahr 1961.

(Foto: Fotoarchiv Otfried Schmidt/SZ Photo)

Seit April 2018 gilt der frühere Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub als verschollen in den Schweizer Bergen. Heute streiten die Familienstämme um die Regelung des Erbes.

Von Michael Kläsgen, München

Die Erben von Obi, Kik und Tedi gehören zu den reichsten in Deutschland. Doch ein Schicksalsschlag, wie ihn die Familie im Frühjahr 2018 ereilte, kann zusammenschweißen oder entzweien. Bei den Haubs, den Eigentümern der Unternehmensgruppe Tengelmann, zu der auch die Einzelhandelsketten gehören, sieht es derzeit eindeutig nach Zerwürfnis aus. Grund ist das plötzliche Verschwinden des früheren Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub im April 2018 in den Schweizer Bergen und die Tatsache, dass keiner auf einen möglichen Erbfall vorbereitet war.

Karl-Erivan Haub gilt seither als verschollen; für tot erklärt worden ist er bis heute nicht. Stattdessen herrscht zwischen den drei Familienstämmen Streit darüber, ob er zweieinhalb Jahre nach seinem Verschwinden für tot erklärt werden soll oder nicht. Die mutmaßliche Witwe Katrin Haub will das vermeiden, die jüngeren Brüder von Karl-Erivan, Christian und Georg, dringen hingegen darauf, dies möglichst schnell zu veranlassen. An der Todeserklärung hängt die Machtfrage, nämlich, welcher Familienstamm künftig das Sagen in der Firmengruppe hat und die damit verbundenen Privilegien genießt wie etwa die Entscheidungsgewalt über Geldflüsse.

Katrin Haub glaubt, Beweise dafür zu haben, dass ihr Schwager Christian Haub, der heutige Firmenchef, im Namen des Unternehmens Tengelmann schon vor einem Jahr die Fäden zu ihrem Nachteil ziehen wollte. Gegen ihren Willen und hinter ihrem Rücken, so sieht sie das, habe das Unternehmen im Auftrag von Christian Haub bei der Staatsanwaltschaft Köln angefragt, ob diese nicht den Antrag stellen könnte, Karl-Erivan Haub für tot erklären zu lassen. Ein Anwalt von Christian Haub bestätigt den Vorgang.

Mindestens 450 Millionen Euro Erbschaftsteuer würden bei einer Todeserklärung fällig

Auch die Staatsanwaltschaft Köln teilt mit: "Die damalige Anregung an die Staatsanwaltschaft Köln ist auf den 28.10.2019 datiert und trägt das Aktenzeichen 65 HsH 4/19. Mit Bescheid vom 22.11.2019 ist dieser Anregung seitens der Staatsanwaltschaft Köln nicht gefolgt worden." Aus Sicht der Familie von Katrin Haub steht damit fest: Die Staatsanwaltschaft hat sich nicht von Christian Haub instrumentalisieren lassen wollen. Doch dieser ließ offenbar nicht locker. Die Staatsanwaltschaft ergänzt: "Diese Entscheidung wurde nach einer Gegenvorstellung mit weiterem Bescheid vom 18.05.2020 nochmals bestätigt." Katrin Haub ist mehr als irritiert: "Es ist sehr befremdlich", teilt ihre Familie auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung dazu mit, "dass sich jemand Drittes anmaßt, eine solche Entscheidung für unsere Familie treffen zu wollen." Eine Entscheidung über Leben oder Tod ihres Ehemannes und über noch viel mehr.

Es geht um mindestens 450 Millionen Euro Erbschaftsteuer, die fällig würden, wenn Karl-Erivan Haub für tot erklärt werden würde. Unbeteiligte Außenstehende könnten meinen, die Lösung liege nahe: Die drei Familienstämme teilen, geeint vom Schicksalsschlag, die Steuer in gleiche Teile und finanzieren sie per Kredit aus den Rücklagen des Unternehmens. Doch Christian Haub und sein Bruder Georg sehen das anders. Sie wollen offenbar, dass die Familie des Verschollenen allein für die Summe aufkommt.

Die hat jedoch nach eigenem Bekunden das Geld dafür gar nicht zur Verfügung; sie müsste sich von den Brüdern auszahlen lassen, wäre dann aber raus aus dem Gesellschafterkreis und der Unternehmensgruppe, die selbst in Corona-Zeiten unter anderem dank der Obi-Baumärkte weiter prosperiert. Katrin Haub und ihre Kinder beabsichtigen jedoch gar nicht, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Vor dem mutmaßlichen Tod ihres Vaters war eigentlich angedacht, dass die Kinder mal eine wichtige Rolle in der Firma übernehmen.

Christian Haub erklärt sein Vorgehen über seinen Anwalt so: "Frau Katrin Haub hat während eines der vielen Gespräche im Jahr 2019, in denen mein Mandant versucht hatte, eine Lösung für die Finanzierung der zu erwartenden Erbschaftsteuer zu finden, erklärt, dass sie seinen Bruder nie für tot erklären lassen würde." Diese Aussage sei einer "Kampfansage" gleichgekommen. Christian Haub habe gewissermaßen daraus schlussfolgern müssen, dass Katrin Haub grundsätzlich nicht willens ist, sich mit den Brüdern zu einigen. Christian Haub hat einiges auf sich genommen. Er zog aus den USA nach Deutschland und wandelte Tengelmann seither zu einer Beteiligungsfirma mit etwa 40 Mitarbeitern um.

Beim Gang zur Staatsanwaltschaft hätten ihn "fürsorgliche Erwägungen" getrieben, teilt sein Anwalt Mark Binz mit. Dabei habe für Christian Haub im Vordergrund gestanden, für "Planungssicherheit" in der Firma sorgen zu wollen. Binz argumentiert, es gehe letztlich auch um den Erhalt von 90 000 Beschäftigten, die für die Unternehmen der Tengelmann-Gruppe arbeiten.

Der Gesellschaftervertrag regelt auch Kündigungen. Aber gilt das auch bei einem Zerwürfnis?

"Zum Schutz des Unternehmens" hätten sich Christian Haub, dessen Bruder Georg sowie die Warenhandelsgesellschaft KG selbst gezwungen gesehen, schließlich in der vergangenen Woche den Antrag auf Todeserklärung beim Amtsgericht Köln zu stellen, "um wieder zu geordneten Verhältnissen zu gelangen", schreibt Binz. Katrin Haub sei nichts verschwiegen worden, vielmehr habe sie von Anfang an als "lästiger Gesellschafter" Druck auf Christian Haub und das Unternehmen aufbauen wollen und dieses Ansinnen so auch gegenüber Dritten persönlich bestätigt.

Katrin Haubs Familie zeigt sich verwundert: "Christian Haub war bekannt, dass der Stamm KEH (Karl-Erivan Haub; Anm. d. Red.) sich dagegen entschieden hat, zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Antrag auf Todeserklärung zu stellen. Über den eigenen Antrag von Christian Haub erfuhr der Stamm KEH erst, nachdem der Antrag bereits bei Gericht eingereicht worden war." Die Familie teilt mit, es bemerkenswert zu finden, dass Christian und Georg Haub den Antrag überhaupt gestellt haben. Christian habe mehrfach gegenüber der Presse erklärt, er möchte diese Antragsstellung der Familie Karl-Erivan Haub überlassen. Dass er schon im September 2019 auf die Kölner Staatsanwaltschaft einwirkte, habe er der Öffentlichkeit bis heute verheimlicht. Auch sie und ihre Kinder hätten davon "nur zufällig" erfahren.

Der Schicksalsschlag aus dem Frühjahr 2018 hat die Familie Haub offenbar zerrüttet. Christian Haub habe nie wirklich über eine einvernehmliche Lösung verhandeln wollen und deshalb nie ein Angebot vorgelegt, sagt der Kölner Stamm. Christian Haubs Anwalt formuliert das Ansinnen seines Mandanten so: "Wenn in einem Familienunternehmen ein Kommanditist ausscheiden will, so steht ihm grundsätzlich nur die Kündigung seiner Beteiligung offen." Im Gesellschaftsvertrag sei ausdrücklich geregelt, dass eine Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2030, also in zehn Jahren, möglich ist und anschließend die Abfindung in sieben gleichen Jahresraten ausbezahlt wird. "Außerdem ist ein Abschlag von 30 Prozent vom Verkehrswert vorgesehen." Aber sein Mandant Christian Haub sei bereit, sich großzügig zu zeigen. Er könne sich durchaus eine "wesentlich kürzere Auszahlungsfrist von zum Beispiel lediglich drei Jahren vorstellen".

Dann wäre er den Kölner Familienstamm noch früher los.

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