Verwaltungsgerichtshof:Starnberg verliert Prozess um Bebauungsplan in Leutstetten

Verwaltungsgerichtshof: Die Stadt Starnberg möchte eine weitere Bebauung im Süden Leutstettens verhindern, doch der Bebauungsplan ist laut Gerichtsurteil unwirksam.

Die Stadt Starnberg möchte eine weitere Bebauung im Süden Leutstettens verhindern, doch der Bebauungsplan ist laut Gerichtsurteil unwirksam.

(Foto: Arlet Ulfers)

Der Stadtrat will den Blick auf die Alpen erhalten. Die Eigentümerin einer Pferdepension wehrt sich erfolgreich gegen Beschränkungen ihres Betriebs - und versichert, derzeit nicht bauen zu wollen.

Von Peter Haacke

Die Stadt Starnberg hat am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in mündlicher Verhandlung am Dienstag eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter erklärten einen im Jahr 2016 beschlossenen Bebauungsplan südlich der Altostraße im Ortsteil Leutstetten für unwirksam, der nach ihrer Ansicht zu kleinteilig ausgefallen war. Geklagt hatte die Eigentümerin eines Pensionspferdebetriebs, die zuvor bereits den Bau einer Reithalle und die Erweiterung bestehender Betriebsgebäude gegen den Widerstand des Stadtrats durchgesetzt hatte. Um den urtypischen Charakter und den Blick auf die Alpenkette zu erhalten sowie weitere Bauten zu verhindern, hatte der Stadtrat einen Bebauungsplan für das Areal im Außenbereich beschlossen. Doch der ist nun hinfällig.

Das Urteil markiert den neuen Höhepunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung um eine mögliche Erweiterung der Reitanlagen in Leutstetten, die eigentlich abgeschlossen schien, nun aber in die Verlängerung gehen könnte. Anwohner befürchten, dass dem "königlichen Dorf" Leutstetten, viel gerühmt für seinen ursprünglichen, oberbayerischen Dorfcharakter mit Biergarten und Schloss, weitere gravierende Veränderungen bevorstehen. Klägerin Angelika Krebs vom Hau indes wehrt sich mit ihrer Klage gegen Beschränkungen ihres Betriebes und erklärte auf SZ-Anfrage, derzeit stünden keine konkreten Bauvorhaben an. Dies könne sich aber in 20 oder 30 Jahren ändern

Seit Luitpold Prinz von Bayern 2006 sowohl die Pferdezucht als auch das Gestüt aufgegeben hat, beschäftigte der nördlichste Ortsteil Starnbergs seit 2012 wiederholt die städtischen politischen Gremien. Die Münchner Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Krebs vom Hau hatte einen Teil des einst königlichen Gestüts auf der südlich gelegenen Seite der Altostraße erworben und stellte 2012 erstmals einen Bauantrag: Geplant war der Bau einer Reithalle mit Lager und Miststätte, der Neubau von Pferdeboxen und eine Umnutzung des bestehenden Lagers.

Das Misstrauen gegen den Bau der Reithalle wuchs im Dorf aber ebenso wie im Stadtrat. Die Reithalle war Thema von Bürgerversammlungen, im Rathaus landeten Unterschriften, die sich gegen den Bau wandten, sogar der Petitionsausschuss des Landtags befasste sich mit der Angelegenheit. Rechtlich aber war das privilegierte Vorhaben nicht zu beanstanden. Landratsamt und Fachbehörden, insbesondere das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, kamen stets zum gleichen Schluss: Das beantragte Projekt im Landschaftsaußenbereich darf gebaut werden, weil es landwirtschaftlichen Zwecken entspricht und der Betreiber über entsprechende Eignung und die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Zähneknirschend stimmte der Stadtrat zu - und beschloss neben einem städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümerin auch einen Bebauungsplan, der nun aber hinfällig ist.

Die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck verwies gleich zu Beginn der 30-minütigen Verhandlung auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und stellte in Bezug auf Leutstetten fest: "Alles spricht dafür, dass wir hier keinen Bebauungsplan haben." Eine Bauleitplanung sei im Grundsatz für größere Gebiete vorgesehen, in Leutstetten aber handle es sich um eine "Briefmarkenplanung", die nicht das Ziel sein könne. Herbert Kaltenegger, Rechtsanwalt der Klägerin, argumentierte, die detaillierten und kleinteiligen Regelungen von Planungszielen im 2016 beschlossenen Bebauungsplan seien "abwegig" und "nicht nachvollziehbar". Das eingeschränkte Baurecht ermögliche keinerlei andere Nutzungsarten für die Eigentümerin. Volker Gronefeld, Rechtsvertreter der Stadt, stimmte der Klägerseite nur in diesem Punkt zu: "Genau das ist das Problem", sagte er. Die Stadt Starnberg habe das Ziel, den aktuellen Status quo zu bewahren.

Das Problem könne per Festsetzung des Areals als Dorfgebiet oder Sondergebiet gelöst werden, erklärte die Vorsitzende Richterin. Der Stadtrat wird sich voraussichtlich also erneut mit der Angelegenheit befassen.

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