Beherbergungsverbot:Stornierungen in der Region nehmen zu

Beherbergungsverbot: Das Holiday Inn in Hallbergmoos verbucht seit Monaten Stornierungen. Durch das innerdeutsche Beherbergungsverbot sind zahlreiche dazugekommen.

Das Holiday Inn in Hallbergmoos verbucht seit Monaten Stornierungen. Durch das innerdeutsche Beherbergungsverbot sind zahlreiche dazugekommen.

(Foto: Marco Einfeldt)

Dass sie Leute aus Risikogebieten abweisen müssen, bedeutet für Hotels im Landkreis Freising mehr Aufwand und weniger Gäste.

Von Nadja Tausche, Freising

Otmar Brenner hat nicht viel Zeit für ein Gespräch. Er sei dabei, das in der vergangenen Woche beschlossene Beherbergungsverbot in die Praxis umzusetzen, sagt der Hoteldirektor des Moosburger Hotels Drei Rosen am Telefon: Das heißt, seine Mitarbeiter gehen derzeit die Postleitzahlen aller Firmen durch, deren Angestellte in der nächsten Zeit ein Zimmer im Hotel gebucht haben. Für den Fall, dass sie nicht anreisen können, informiere man sie noch vor ihrer Anreise, sagt Brenner: "Wir möchten es für die Gäste möglichst einfach machen." Menschen aus Regionen mit einem Inzidenzwert von über 50 - also mit mehr als 50 registrierten Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen - dürfen in den meisten Bundesländern nicht mehr in Hotels übernachten.

Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Reisende einen negativen Corona-Test vorlegt. Die Regelung wird heftig kritisiert, weil der medizinische Nutzen umstritten ist und weil die unterschiedliche Handhabe in den Bundesländern für Verwirrung sorgt. In Bayern ist zusätzlich umstritten, dass das Beherbergungsverbot nur für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb von Bayern gilt.

Die unterschiedliche Handhabung der Regeln in den Bundesländern sorgt für Kritik und Verwirrung

Für die Hotels ist die Regelung auch deshalb schwierig, weil sich die betroffenen Regionen ständig ändern. In Bayern veröffentlicht das Gesundheitsministerium zwei Mal pro Woche die aktuellen innerdeutschen Risikogebiete. Dabei berücksichtigt man eigenen Angaben zufolge neben dem Inzidenzwert auch die Entwicklung des Infektionsgeschehens vor Ort. Im Mercure-Hotel in Freising bekommen die Gäste die Info mit der Reservierungsbestätigung zugeschickt, erklärt Mitarbeiterin Marion Bayer. Bei der Ankunft der Gäste fragen die Mitarbeiter dann nach, woher die Gäste kommen. Sei die Region ein erklärtes Risikogebiet, müsse man den Gast tatsächlich wegschicken, so Bayer.

Kontrollieren könne man die Auskunft allerdings nicht: "In dem Fall muss ich mich auf die Aussage des Gastes verlassen." Ansonsten ändere sich mit der neuen Regelung nicht viel: Im Mercure-Hotel gelte schon seit Monaten die Anweisung, Gäste aus Risikogebieten nur mit einem negativen Corona-Test aufzunehmen, erzählt Bayer. Bisher habe sich das auf internationale Risikogebiete bezogen, nun werde es eben auf den innerdeutschen Raum ausgeweitet. Dass nun auch für deutsche Regionen mit hohen Infiziertenzahlen ein Beherbergungsverbot gilt, findet Bayer an sich gut. "Das ist ja zu unserer eigenen Sicherheit", sagt sie. Man müsse schließlich auch an die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter denken.

Aus wirtschaftlicher Sicht hat die Regelung allerdings Konsequenzen. "Wir haben sehr viele Stornierungen von Gästen, weil ihre Regionen zu Risikogebieten geworden sind", so Bayer. Drei oder vier Mal habe man im Mercure-Hotel auch schon Gäste aus solchen Gebieten weggeschickt. Bisher bezog sich das auf das Ausland, mit der innerdeutschen Regelung dürfte es noch häufiger vorkommen.

Was als "zwingend notwendige" Dienstreise gilt, ist umstritten. Notfalls setzt man aufs Hausrecht

Auch das Hotel Holiday Inn in Hallbergmoos verbucht seit Monaten Stornierungen. Durch das innerdeutsche Beherbergungsverbot seien noch einmal zahlreiche dazugekommen, berichtet ein Mitarbeiter. Viele Gäste riefen seit Inkrafttreten der Regelung zudem verunsichert an, was die Regelung für ihre Reise nun konkret bedeute. Die Mitarbeiter des Holiday Inn erfahren morgens per Mail vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, welche Regionen als Corona-Hotspots zählen. Die Anschrift der Hotelgäste erfahre man aber erst bei ihrer Ankunft: "Wir sind darauf angewiesen, dass der Gast sich selbst informiert, ob er reisen darf", erklärt der Mitarbeiter. Denn auch im Holiday Inn könne man nicht nachprüfen, ob der Gast bei der Angabe seiner Herkunft die Wahrheit sagt. Abgewiesen habe man seit Inkrafttreten der Regelung vergangene Woche noch niemanden, auch Gäste aus einem innerdeutschen Risikogebiet mit negativem Corona-Test habe man seitdem noch nicht beherbergt.

Derweil sind nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums Menschen, die "zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich" reisen, vom Beherbergungsverbot ausgenommen. In im Hotel Drei Rosen will man sich darauf allerdings nicht verlassen. Was "zwingend notwendig" sei, könne jeder Arbeitgeber anders interpretieren, so Brenner. Er verlangt bei Einreise aus einem Risikogebiet deshalb in jedem Fall einen negativen Corona-Test: "Ich beziehe mich da auf das Hausrecht."

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Leserdiskussion
:Wie sinnvoll ist das Beherbergungsverbot?

Für Menschen aus Corona-Hotspots gilt in den meisten Bundesländern ein Beherbergunsverbot - außer sie können einen negativen Corona-Test vorweisen. Doch wenn es zutreffe, dass das Reisen nicht maßgeblich zum Infektionsgeschehen beitrage, dann seien die Regeln juristisch nicht haltbar, kommentiert SZ-Autor Wolfgang Janisch - und die (Reise-)Freiheit komme zuerst.

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