Coronavirus in München:Gericht billigt Ausschankverbot

Coronavirus in München: Das Verbot, in der Nacht Alkohol auszuschenken, hat die Stadt München am Dienstag erlassen.

Das Verbot, in der Nacht Alkohol auszuschenken, hat die Stadt München am Dienstag erlassen.

(Foto: Stephan Rumpf)

Zwei Münchner Wirte hatten geklagt, weil sie in der Anordnung, ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken zu dürfen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit sahen.

Das Münchner Ausschankverbot von Alkohol in der Nacht bleibt - trotz heftiger Proteste der Wirte. Das Verwaltungsgericht München hat zwei Eilanträge gegen die entsprechende Verfügung der Landeshauptstadt zurückgewiesen. Geklagt hatten zwei Münchner Restaurants; sie sahen in der Anordnung, ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr ausschenken zu dürfen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit. Das Gericht hat die beiden Eilanträge der Restaurant-Betreiber nun aber abgewiesen.

"Auch beim Genuss von Speisen unter Alkoholbegleitung sind die mit dem Alkoholkonsum typischerweise einhergehenden Infektionsgefahren nicht ausgeschlossen", sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am frühen Donnerstagabend. "Denn der Konsum von Alkohol lässt die Lautstärke von Gesprächen und Gelächter ansteigen und auch die Verweildauer in einem Lokal verlängern." Dies begünstige gerade in der kalten Jahreszeit ohne ausreichende Belüftung die Ansteckungsgefahr.

In München liegt der Inzidenzwert derzeit bei 54,6. Weil die Infektionszahlen im ganzen Land steigen, hat der Freistaat Bayern an diesem Donnerstag die Corona-Maßnahmen noch einmal verschärft und festgelegt, dass eine Kommune schon ab einem Inzidenzwert von mehr als 35 verpflichtend eine Sperrstunde von 23 Uhr an verhängen und parallel dazu ein nächtliches Verbot erlassen muss, Alkohol zu verkaufen und auf öffentlichen Plätzen zu konsumieren. Bei einem Inzidenzwert über 50 gilt die Sperrstunde bereits ab 22 Uhr - das Ausschankverbot in München ist damit ohnehin überholt. Trotzdem können die Gastronomen gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen.

Das Münchner Ausschankverbot für die Gastronomie war Teil eines ganzen Bündels an Maßnahmen, die die Stadt am Dienstag verkündete, und die seit Mittwoch 0 Uhr in Kraft sind. Dazu zählt die Pflicht, in der Fußgängerzone der Altstadt eine Maske zu tragen, oder eine strengere Kontaktbeschränkung für alle Menschen in München. Auch hat die Stadt die Höchstteilnehmerzahlen bei privaten Feiern oder Vereinstreffen gesenkt. Entsprechende Regeln galten bereits Ende September für eine Woche und wurden nun angesichts der stark steigenden Zahl von Corona-Infektionen erneuert. Neu ist das tägliche Ausschankverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens.

Eilanträge gegen das Ausschankverbot ab 22 Uhr eingereicht hatten das Restaurant Burger & Lobster Bank an der Prannerstraße sowie das Restaurant Broeding in Neuhausen. "Für uns bedeutet das eine erhebliche Einschränkung", sagte Manuel Reheis vom Restaurant Broeding zu seiner Klage. Denn sein Haus bietet Sechs-Gang-Menüs an, zu jedem Gang gibt es einen anderen Wein. "Die Leute müssten dann spätestens um 19.30 Uhr hier sein, damit wir bis zum letzten Wein rechtzeitig fertig werden", sagte Reheis. "Das ist doch absurd!"

Auch andere Münchner Wirte protestierten gegen die Regelung. Sie argumentierten, die Gastronomie sei keine Antreiberin der Pandemie. Und es sei besser, wenn die Menschen sich dort träfen, statt in Privatwohnungen Partys zu feiern, wo es keinerlei Kontrolle gebe. Die Stadt hingegen begründete das Ausschankverbot mit der problematischen, weil enthemmenden Wirkung von Alkohol, die der Verbreitung des Coronavirus Vorschub leiste. Aus diesem Grund gilt an den Wochenenden auch ein nächtliches Konsum- und Verkaufsverbot an mehreren öffentlichen Plätzen und an der Isar. Anfangs galten diese Verbote sogar stadtweit - damit war das Verwaltungsgericht München nicht einverstanden.

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Im April protestierte Manuel Reheis, Koch und Inhaber des Restaurant Broeding, vor der Staatskanzlei. Nun klagt er gegen die neueste Allgemeinverfügung für die Gastronomie.

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