Amtsgericht Erding:Geldstrafen für koksende Lokalprominenz

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Ein Erdinger Stadtrat und ein ehrenamtlicher Handelsrichter sollen Drogen in einer Disco erworben haben. Beide äußern sich in der Verhandlung nicht und wollen am Landgericht in Berufung gehen

Von Florian Tempel, Erding

Das Delikt gehört nicht zu den schweren Straftaten, es gibt Schlimmeres. Und deshalb sind es am Ende auch nur Geldstrafen, zu denen Amtsrichterin Michaela Wawerla die beiden 35 und 32 Jahre alten Erdinger verurteilt. Die Richterin sah nach der Beweisaufnahme keinen Grund zu zweifeln, dass die beiden bei denselben zwei Dealern mehrmals kleineren Mengen Kokain erworben haben. Der eine soll das 18 Mal getan haben, der andere fünf Mal. Die Geldstrafen dafür sind nicht so geringfügig: Einmal 12 000 Euro und einmal 10 000 Euro. Doch was den Fall der zwei Freunde, die am Mittwoch gemeinsam auf der Anklagebank im Amtsgericht Erding saßen, wirklich besonders macht, hat mit etwas anderem zu tun. Sie sind nicht nur Privatmenschen und Geschäftsleute, sondern sie beide bekleiden auch öffentliche Ämter. Der eine ist seit der Kommunalwahl 2020 Erdinger Stadtrat, der andere ist im April dieses Jahres zum ehrenamtlichen Handelsrichter am Landgericht Landshut ernannt worden. Beide Angeklagten bestreiten alle Vorwürfe. Ihre Verteidiger sagten, ihre Mandanten seien von ihnen unbekannten Menschen zu Unrecht bezichtigt worden. Sie werden die Urteile anfechten und am Landgericht Landshut in Berufung gehen. Die Angeklagten selbst sagten in der Verhandlung nichts.

Und doch kamen die zwei auf indirekten Weise vor Gericht zu Wort. Richterin Wawerla verlas Auszüge aus einem Whatsapp-Chat, den die Polizei bei ihren Ermittlungen gesichert hatte. Der eine, der Stadtrat, stellte darin dem anderen eine Frage: "Wenn ich Bürgermeister bin, weißt du, was ich als erstes im Oval Office tun werden?" Der andere fragte zurück: "Mich einladen?" Die Antwort: "Ja - und wir koksen auf dem Schreibtisch."

Die Verteidiger kommentierten das nicht. Dass ihre Mandanten Kokain konsumiert haben, stellten sie nicht in Frage. Es gibt Haargutachten, die für beide einen "schwach bis mittelstark ausgeprägten Konsum" von Kokain belegen.

Die Anklage fußt im Wesentlichen auf den Angaben von zwei Zeugen. Der eine wurde von der Polizei in Handschellen in den Gerichtssaal gebracht. Er ist wegen Drogenhandels zu drei Jahren Gefängnis verurteilt und sitzt die Strafe gerade ab. Der 32-Jährige sagte, er habe den Angeklagten kein Kokain verkauft, sondern habe es ihnen spendiert. "Wir waren feiern, da hab' ich halt einen Line gelegt, auch für die Herren hier." Das Ganze sei im Jahr 2018 in der Diskothek gewesen, die einer der Angeklagten betreibt. Ihn habe er dort wohl zehn Mal zum Koksen eingeladen, sagte der Zeuge, den anderen drei Mal. Richterin Wawerla wollte das nicht glauben: "Ohne Gegenleistung? Warum macht man das? Kokain ist nicht ganz billig." Koks sei eben eine "Gemeinschaftsdroge", sagte der Zeuge und bestand darauf, dass er nach dem Koksen in der Diskothek sogar immer seine Getränke selbst gezahlt habe. Zwei Sätze darauf sagte er, "ich habe ein total schlechtes Gedächtnis". Den zweiten Angeklagten, den er bei der Polizei noch ganz klar als einen ihm bekannten Immobilienmakler benannt und auf einem Foto identifiziert hatte, wollte er im Gerichtssaal nun nicht wiedererkennen.

Der zweite Zeuge hatte ebenfalls Probleme mit der Erinnerung. Der 35-Jährige war seinen Angabe nach Mitbewohner und Gehilfe eines anderen Kokaindealers. Dabei habe er mitbekommen, wie dieser den Angeklagten in einigen Fällen im Jahr 2019 kleine Mengen verkauft habe. Wie, wo, wann genau, wisse er "ganz ehrlich" nicht mehr. Was er jedoch vor einem halben Jahr bei der Polizei berichtet habe und so notiert wurde - also acht Verkäufe an den einen, zwei mit dem anderen -, werde schon richtig sein, "erfunden habe ich nie etwas, ich lüge nicht". Vor einem halben Jahr habe er Erding verlassen und ein neues Leben ohne Drogen begonnen, erzählte er weiter: "Ich will mit dem ganzen Scheiß nichts mehr zu tun haben." Auch weil er Angst gehabt habe. Im April sei er in Erding bedroht worden. Falls er gegen die Angeklagten aussagen sollte, könne er sich schon mal ein Grab ausheben, habe man ihn wissen lassen. Daraufhin verließ er die Stadt.

Der mutmaßliche Dealer, von dem der zweiten Zeuge berichtete, war ebenfalls vor Gericht geladen. Das Verfahren gegen ihn ist ergebnislos eingestellt worden, ihm kann nichts mehr passieren. Auf die Frage, was an den Vorwürfen dran sei, sagte er, "alles Blödsinn".

Die Verteidiger forderten Freisprüche und sagten in ihren Plädoyers, dass die ersten beiden Zeugen unglaubwürdig seien und der dritte ihnen glaubwürdig widersprochen habe. Die Anklage sei "in keiner Weise nachgewiesen". Und selbst wenn es stimmte, dass in der Disco gemeinsam gekokst wurde, wäre das ein straffreier Eigenkonsum ihrer Mandanten gewesen.

Richterin Wawerla sagte in der Urteilsbegründung, sie sehe keine Anzeichen für falsche Bezichtigungen. Die ersten beiden Zeugen seien durchaus glaubwürdig und erinnerten sich an das Kerngeschehen. Den dritten Zeugen halte sie hingegen für unbrauchbar. Von straffreiem Eigenkonsum könne keine Rede sein, wenn ein Discoinhaber und sein Freund sich in seinem Klub von einem Dealer einladen ließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 15.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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