Vereinbarung zwischen Bund und Ländern:Das sind die neuen Corona-Regeln

Bund und Länder reagieren mit einem zweistufigen Maßnahmenpaket auf die steigenden Infektionszahlen. Dazu gehören Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Sperrstunden - und mögliche Verschärfungen.

Von Martin Anetzberger und Xaver Bitz

Es war bereits spät, als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Mittwoch im Kanzleramt vor die Presse traten. Genauer gesagt: Es war deutlich nach 22 Uhr, als die Kanzlerin und die Vertreter der Länder offiziell verkündeten, was bereits zuvor in kleinen Portionen aus den sich über Stunden hinziehenden Gesprächen über neue Corona-Maßnahmen an die Öffentlichkeit gedrungen war.

Angesichts auch hierzulande stark steigender Infektionszahlen und der Tatsache, dass immer mehr Städte und Landkreise den kritischen Inzidenzwert von 50 übertreffen (mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner), sieht sich die Politik gezwungen, das öffentliche Leben wieder stärker zu regulieren.

Hier ist ein Überblick über die Beschlüsse, die die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Merkel bei ihrem ersten Realtreffen seit Juni gefasst haben. Auslöser für das Inkrafttreten der jeweiligen Maßnahmen sind von den Beteiligten vereinbarte Inzidenzwert-Grenzen. Dabei sollen die Länder in Zukunft ein zweistufiges Maßnahmenpaket verfolgen, das sich nach der Höhe des Inzidenzwertes innerhalb von sieben Tagen richtet:

Ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche

Maskenpflicht: Sie soll überall dort gelten, wo Menschen im öffentlichen Raum dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.

Private Feiern: Alle Bürger sollen grundsätzlich genau abwägen, ob eine private Feier notwendig und vertretbar ist. In Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern gelten Teilnehmergrenzen: 25 Menschen im öffentlichen und 15 im privaten Raum. Einige Bundesländer wollen die Beschränkungen für den privaten Raum allerdings nur als Empfehlung formulieren. Sachsen will seine Regeln nicht ändern.

Veranstaltungen: In den betroffenen Regionen soll die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Hier wird keine Zahl genannt.

Ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner pro Woche

Sperrstunde für die Gastronomie: Es greift eine generelle Sperrstunde um 23 Uhr. Bars und Clubs, also Betriebe, in denen es fast ausschließlich Getränke und keine Speisen gibt, werden geschlossen.

Privatfeiern: Zu privaten Treffen dürfen generell nur noch maximal zehn Leute zusammenkommen - zudem werden die privaten Feiern auf zwei Hausstände begrenzt.

Veranstaltungen: Veranstaltungen werden auf 100 Teilnehmer beschränkt.

Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal zehn Personen treffen. Kommt der Anstieg der Infektionszahlen mit den genannten Maßnahmen nicht innerhalb von zehn Tagen zum Stillstand, sollen Kontakte strikt reduziert werden: Im öffentlichen Raum dürfen sich dann nur noch fünf Menschen oder Angehörige zweier Haushalte treffen.

Zusätzlich wurden folgende Vereinbarungen getroffen

Schnelltests: Der Bund übernimmt die Kosten für regelmäßige Schnelltests von Patienten, Besuchern und Personal in Krankenhäusern, sowie Bewohnern, Besuchern und Beschäftigten in Pflege-, Senioren- und Behinderteneinrichtungen.

Reisen innerhalb Deutschlands: Bund und Länder fordern alle Bürger auf, nicht erforderliche innerdeutsche Reisen in und aus Gebieten mit hohen Infektionszahlen zu vermeiden. Die derzeit geltenden Einschränkungen für Übernachtungen in Hotels und Pensionen in einigen Bundesländern sollen am 8. November neu bewertet werden.

Reisen ins Ausland: Ab dem 8. November sollen neue Regeln für Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gelten: Reisende ohne triftigen Reisegrund müssen dann zehn Tage lang in Quarantäne, können sich ab dem fünften Tag aber "freitesten". Für notwendige Reisen und Pendler soll es Ausnahmen geben.

Hilfen für die Wirtschaft: Unternehmen, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, sollen zusätzliche Hilfen bekommen.

Mit Material der Agenturen

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