Fürstenfeldbruck:Bruck gegen Fällverbote

Baumschutzverordnung fällt im ersten Anlauf durch

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Die Chancen für den Erlass einer Baumschutzverordnung in Fürstenfeldbruck stehen schlecht. In einer gemeinsamen Sitzung von Bau- und Umweltausschuss am Dienstag wurde der Antrag von Jan Halbauer (Grüne) unter der Überschrift "Bäume erhalten - Klima retten", den die Stadtverwaltung befürwortet hat, mit knapper Mehrheit abgelehnt. Mehr Chancen hat der Kompromissvorschlag von Alexa Zierl (ÖDP), sich eine Art Selbstverpflichtung aufzuerlegen: Die Stadt soll zumindest für eigene Flächen die Regelungen akzeptieren. Bäume, die einen bestimmten Stammdurchmesser haben, sollen nur in sehr gut begründbaren Fällen gefällt werden dürfen - und bei Neupflanzungen sind klimaresistente Sorten zu bevorzugen. Die einzelnen Abstimmungen verliefen teilweise sehr knapp. Deshalb ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass der Stadtrat Ende des Monats doch noch anders entscheidet. Dann könnte es auch erneut um den Vorschlag des CSU-Fraktionssprechers Andreas Lohde gehen, weniger auf Verbote als vielmehr auf Anreize zu setzen, um mehr Bäume im Stadtgebiet zu erhalten oder sogar zusätzlich zu bekommen. Lohde könnte sich vorstellen, das Pflanzen zu fördern.

Vor allem Politiker der CSU und der BBV zeigten sich in der Debatte besorgt, dass bei einer Baumschutzverordnung "der Schuss nach hinten losgehen könnte", also genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was man sich erhofft: dass also Grundeigentümer Bäume schnell noch fällen, bevor die Satzung in Kraft tritt oder bevor Stämme den kritischen Durchmesser erreichen. Oder dass Bäume gar nicht erst gepflanzt werden, weil man sich dadurch später zu sehr einschränken müsste.

Genau davor warnt auch Planungsreferent Christian Götz (BBV). Eine vom Bund Naturschutz beauftragte Studie habe ergeben, dass in Bayern lediglich 4,6 Prozent der Kommunen eine Baumschutzverordnung erlassen hätten. Eine solche Vorgabe scheine also "nicht so beliebt zu sein", wie Halbauer behaupte. Götz betont, dass sich die BBV "seit Jahrzehnten für den Naturschutz und natürlich den Erhalt aller Bäume einsetzt". Unsinnige Fällaktionen im privaten Bereich sind Götz zufolge aber die Ausnahme. "Wenn Bäume fallen, dann meist wegen Baumaßnahmen. Da greift aber eine Baumschutzverordnung meist gar nicht, weil die Fällungen durch das vorhandene Baurecht abgedeckt sind." Hier müssten Bauwerber zum Nachpflanzen verpflichtet werden.

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