Ludwigsvorstadt:Ticket gekauft, trotzdem Knöllchen kassiert

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Städtisch oder nicht? Automat mit Schildern an der Bayerstraße. (Foto: Gino Dambrowski)

Wer am Hauptbahnhof das falsche Park-Billett bucht, muss 65 Euro zahlen - denn die Plätze gehören der Bahn

Von Kilian Beck, Ludwigsvorstadt

"Eine umfassende Information sieht anders aus", sagt SZ-Leser Thomas S. zur Beschilderung der Parkbucht auf der nördlichen Seite der Bayerstraße auf Höhe des Hauptbahnhofes. Die sechs Parkplätze vor der Apotheke gehören der Deutschen Bahn, daher kann dafür auch kein Parkticket in der Handyparken-App der Stadt München gelöst werden. Diesem Irrtum ist S. aufgesessen und hat deshalb 65 Euro Strafe an die von der Bahn beauftragte Betreibergesellschaft bezahlt - mehr als das Doppelte des Bußgelds, das beim Parken ohne Parkschein im öffentlichen Raum maximal fällig werden kann. Laut der Verbraucherzentrale ist das auch das Maximum des rechtlich Möglichen. S. beschwerte sich schriftlich bei der Firma über das Knöllchen, die reagierte mit der Androhung, die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weiterzureichen. Deswegen hat S. bezahlt. "Wegen 65 Euro wollte ich kein Inkassounternehmen am Hals haben", sagt er.

Die Parkschein-App habe ihm drei mögliche Bereiche angezeigt, für die er ein Ticket lösen könnte: U-Bahnhof Hauptbahnhof, Bayerstraße 10 und Bayerstraße 33. Diese sind, so S., "alle plausibel und in der Nähe". So löste er also ein digitales Ticket, eben nicht für die Bahn-Parkplätze sondern eines für städtischen Parkraum. Wie, so fragt er sich, sollte er den Unterschied erkennen? Das große weiß-rote Schild im Unternehmensdesign der Bahn habe er zwar wahrgenommen, aber ihm sei nicht klar geworden, dass es sich um einen Parkplatz der Bahn handelt. An der Parkbucht steht ein Parkscheinautomat, an dem nur für die sechs Parkplätze bezahlt werden kann. "Der unterscheidet sich auch kaum von den städtischen", so der Eindruck des Mannes.

Eine Bahn-Sprecherin sagt: "Die Stellplätze sind für den ordnungsgemäßen Betrieb als Privatparkplätze ausreichend ausgestattet." Das betreffe auch die Beschilderung, die "eindeutig" von der städtischen zu unterscheiden sei. S. meint hingegen, die städtischen Verkehrszeichen seien von denen der Bahn "ohne genaueres Hinsehen kaum zu unterscheiden". Auch die Zeitspanne, die zwischen seinem Kauf des falschen Parkscheins und der Ausstellung des Knöllchens liegt, verwundert ihn. "Es hat bloß fünf Minuten gedauert, bis der Zettel dran hing", sagt er. Nun hofft er, dass andere aus seinem Missgeschick lernen und bei der Parkplatzwahl genau hinsehen.

© SZ vom 17.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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