Einbürgerung:Händeschütteln erwünscht

Wer wegen einer fundamentalistischen Wertvorstellung ablehnt, Frauen die Hand zu schütteln, darf nach einem Gerichtsurteil nicht eingebürgert werden. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat den Einbürgerungsantrag eines libanesischen Staatsangehörigen deshalb abgelehnt. Der Mann lehnt nach Darstellung des Gerichts das Händeschütteln mit jeder Frau ab, weil sie ein anderes Geschlecht hat und damit per se als eine dem Mann drohende Gefahr sexueller Versuchung gelte. Der Mann lebt seit 2002 rechtmäßig in Deutschland und arbeitet als Oberarzt an einer Klinik.

© SZ vom 17.10.2020 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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